Wahrung der demokratischen Strukturen!

16. April 2020  Allgemein, Hagen

Dietmar Buttler

Die Fraktion DER LINKEN im Kreistag Cuxhaven – weist aktuell zur Absage der Sitzungen der Ausschüsse auf Gemein-de- und Kreisebene in „Cuxland“ nochmals auf ein Rundschreiben des niedersächsischen Innenministeriums vom 19.03.2020 – hin (siehe auch Artikel auf diesen Seiten).

Dietmar Buttler – Fraktionsvorsitzender:„Dieser schriftliche Vorschlag bedeutet letztlich, daß die Gemeinderatsmitglieder bzw. Kreistagsabgeordneten in Nieder-sachsen ihre Kompetenzen auf einen nichtöffentlich tagenden Hauptausschuss, Verwaltungsausschuss bzw. Kreisaus-schuss übertragen.

Diese Übertragung würde einer „Selbstentmachtung“ gleichkommen.

Genau in diesem Zusammenhang hält die Fraktion Der Linken im Kreistag Cuxhaven die Absage der Sitzungen der Fachausschüsse des Kreistages und die Übertragung deren Funktion auf den Kreisausschuss für undemokratisch. Zumal schriftliche Abstimmungen bzw. Umlaufbeschlüsse möglich sind.

Wir fordern unter anderem, dass während der Corona-Krise Beschlüsse weiterhin von den Gemeinderäten bzw. Ausschüssen des Kreistages gefasst werden. Kurz: Diese aktuelle Krise ist gemeinsam und unter Wahrung der demokratischen Strukturen zu bewältigen.

Mit gutem Willen könnten die erforderlichen Sitzungen der Räte bzw. Ausschüsse des Kreistages weiterhin auch während Corona-Krise durchgeführt werden. Hierzu sind allerdings notwendige Hygieneschutzmaßnahmen und größere Räumlichkeiten zur Wahrung des Sicherheitsabstandes notwendig.

Zur Erinnerung:Demokratie ist kein „fertiger“ Zustand; Demokratie wird Tag für Tag von Bürgerinnen und Bürgern gelebt: auf allen Ebenen und in allen Bereichen.“

09. April 2020  Allgemein, Hagen

Friedensbewegung wichtiger denn je

09. April 2020  Allgemein, Hagen

Heike Hänsel, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE im Bundestag:

Auch wenn die Ostermärsche ausgerechnet im 60. Jahr ihrer Anfänge in Deutschland dieses Mal aufgrund der Corona-Einschränkungen nicht auf den Straßen, sondern weitgehend digital stattfinden, sind die Forderungen der Friedensbewegung wichtiger denn je.

Denn die Covid-19-Pandemie spitzt gesellschaftliche Fragen zu, die Friedensorganisationen seit Jahren stellen:

Wollen wir mit dem Rüstungswahnsinn weitermachen auf Kosten gut ausgestatteter Sozialsysteme? Wollen wir Kriegseinsätze und Rüstungsexporte forcieren oder Konflikte politisch lösen, Armut und Klimawandel bekämpfen? Wollen wir eine aggressive Regime-Change-Politik der NATO und atomare Aufrüstung oder die internationale Zusammenarbeit, Solidarität und Abrüstung vorantreiben?

Denn eines hat sich in den Zeiten der Pandemie gezeigt: Wir können uns angesichts globaler Herausforderungen eine Politik der Feindbilder nicht mehr leisten. Medizinische Hilfe, zum Beispiel aus Russland, China und sogar Kuba für europäische Länder sind eindrucksvolle Beispiele, die ein Anfang für neue internationale Beziehungen sein können.

Was macht die Bundesregierung? Während Bund, Länder und Kommunen angesichts des größten Lockdowns in der Geschichte der Bundesrepublik gegen eine Pleite- und Armutswelle ankämpfen, verteidigt SPD-Außenminister Heiko Maas das selbst in der SPD umstrittene Zwei-Prozent-Ziel für Aufrüstung der Nato. Dabei hat Deutschland seine Verteidigungsausgaben seit 2014 bereits um 45 Prozent auf fast 50 Milliarden Euro erhöht. Diese Steuergelder sind in die Aufrüstung gegen diejenigen Länder geflossen, die nun Schutzkleidung für unsere Krankenhäuser schicken währenddessen hierzulande Geld für Pflegekräfte fehlt.

Mitten in der Krise zeigt sich die Bundesregierung zwar militärisch „handlungsfähig“ und verlängert die Kriegseinsätze der Bundeswehr in Irak und Syrien und unterstützt auch eine neue EU-Militärmission im Mittelmeer unter dem schönen Namen „Irini“ (der Frieden).  Aber sie ist bis heute nicht fähig, Flüchtlinge aus den überfüllten Lagern auf den griechischen Inseln zu holen. Was für ein politisches und moralisches Armutszeugnis dieser Regierung!

Die Linksfraktion fordert dagegen das einzig Vernünftige: Die Soldaten und Soldatinnen müssen aus den Auslandseinsa?tzen zurückgeholt werden. Die EU-Hotspots, wie zum Beispiel Moria auf der griechischen Insel Lesbos, müssen vollständig evakuiert und die Menschen innerhalb der EU aufgenommen werden. Kriegsübungen auf europäischem Boden, wie das US-Manöver Defender 2020, müssen nicht nur abgebrochen sondern grundsätzlich beendet werden.

Die Bundesregierung hält leider auch entgegen der Aufforderung der UN-Menschenrechtskommissarin Michelle Bachelet, an den tödlichen und völkerrechtswidrigen Wirtschaftssanktionen fest. Den Preis zahlen die Menschen im Iran, Syrien, Venezuela, Kuba und Nordkorea, die dringend medizinische Versorgung und Schutz vor dem Corona-Virus benötigen. Den perfiden Versuch der Trump-Führung, die globale Gesundheitskrise zu nutzen, um den seit einem Jahr laufenden Putsch-Versuch in Venezuela mit verschärften Sanktionen, Kopfgeld auf die Regierung und der Verdopplung von Kriegsschiffen in der Karibik zu forcieren, wird stillschweigend akzeptiert.

Die entscheidende Botschaft kam dagegen von UN-Generalsekreta?r Anto?nio Guterres, der zu einer globalen Waffenruhe aufgerufen hat. Deeskalation und Verhandlungen in allen bewaffneten Konflikten sind das Gebot der Stunde. Dazu geho?rt auch ein Stopp von Rüstungsexporten- und produktion. Die Pandemie ist eine Chance für die Konversionspolitik: Rüstungsfirmen könnten auf die Produktion medizinischer Güter und Schutzausrüstung umstellen. Die Austrocknung von bewaffneten Konflikten wa?re ein zentraler Beitrag zur Pandemiebeka?mpfung. Nicht nur zum Wohl der Menschen in den betroffenen Staaten und Regionen. Sondern auch, um im Sinne der globalen Gesundheit weitere Pandemieherde zu verhindern.

Zum heutigen Weltgesundheitstag: Entschlossen und solidarisch gegen den Pflegenotstand!

07. April 2020  Allgemein, Hagen

Spätestens seit Ausbruch des Coronavirus sollten wir wissen: In der Pflege in Deutschland herrscht Notstand. In den Krankenhäusern sind z. B. Stationen seit Jahren unterbesetzt. Ergebnis: Die Arbeitsbelastung des Pflegepersonal nimmt stetig zu, und somit auch das Risiko der Patienten im Krankenhaus zu sterben.

Beispiel: Etwa 15 000 Menschen sterben in einem sogenannten „normalen“ Jahr in Deutschland an Krankenhausinfektionen. Mindestens die Hälfte dieser Menschen könnte durch bessere Hygiene gerettet werden.

Im Alltag auf der Station reicht die Zeit oft nicht einmal für eine ausreichende Desinfektion der Hände. Pflegekräfte leiden unter Stress. Nicht wenige Kräfte erkranken oder verlassen den Beruf.
Aktuell werden im Zusammenhang mit der Corona-Krise Fragen gestellt, die betroffene Patienten, Menschen im Altenpflegeheim, Angehörige und Pflegepersonal – bis ins Mark treffen:
Wer bekommt ein Beatmungsgerät? Kann ich meine Krebs-Operation durchführen lassen oder wird das Krankenhaus mit Corona ausgelastet sein? Wie sicher sind meine Angehörigen? Wie sicher bin ich selbst im Pflegeheim?

Durch die „Corona-Krise“ sind die vielen Risse und Mängel des Gesundheitssystems und in der Pflege noch offensichtlicher geworden. Jahrelang wurden die Krankenhäuser auf Markt und Profit zugeschnitten (es muss sich rechnen!): Die Betten und Stationen müssen in der Regel ausgelastet sein. Steigt der Bedarf (siehe Ausbruch des Coronavirus!), sind keine Reserven mehr vorhanden. Diese letztlich katastrophale Planung bzw. Politik, kostete schon vor Ausbruch der „Corona-Krise“ Tausende Menschen das Leben.

Kurz: Der aktuelle Pflegenotstand ist lebensgefährlich – für die Beschäftigten und für Patientinnen und Patienten!

Alle Macht den Räten – demokratische Rechte nicht aus der Hand geben!

07. April 2020  Allgemein, Hagen

Zum Rundschreiben des niedersächsischen Innenministeriums vom 19.3., Ziffer 2 Punkt 3 (die Anregung „durch Beschluss der Vertretung vorübergehend wichtige, konkret bestimmte Angelegenheiten bis auf weiteres dem Hauptausschuss zu übertragen.“) äußert sich Heidi Reichinnek, Landesvorsitzende der LINKEN Niedersachsen und Ratsfrau in Osnabrück:

„Dieser Vorschlag heißt nichts anderes, als dass die Räte oder Kreistage kurz zusammenkommen, um sich dann selbst zu entmachten und ihre Kompetenzen auf den nichtöffentlich tagenden Hauptausschuss, Verwaltungsausschuss bzw. Kreisausschuss zu übertragen. Als LINKE stellen wir uns ganz klar gegen solche undemokratischen Prozesse! Die Hauptausschüsse tagen nicht öffentlich, zudem haben kleine Fraktionen und Einzelmandatierte kein Stimmrecht. Gerade in Zeiten der Krise ist eine demokratische Kontrolle von Beschlüssen aber sehr wichtig. Es darf zu keiner Beschneidung der demokratischen Rechte der kommunalen Vertreter*innen und der Beteiligung der Öffentlichkeit kommen! Wir fordern, dass während der Corona-Krise Beschlüsse weiterhin von den Räten gefasst werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass wir diese Krise gemeinsam und unter Wahrung der demokratischen Strukturen bewältigen.“

Hans-Henning Adler, Vorstandsmitglied und Ratsherr in Oldenburg ergänzt: „Zudem ist ein solcher Beschluss nicht nötig – in § 89 des Kommunalverfassungsgesetzes heißt es „In dringenden Fällen, in denen die vorherige Entscheidung der Vertretung nicht eingeholt werden kann, entscheidet der Hauptausschuss.“ Da die Möglichkeit also bereits besteht, ist ein Beschluss wie vom Innenministerium vorgeschlagen unnötig und nichts anderes als ein Versuch, die Corona-Krise zu nutzen, um demokratische Rechte auszuhebeln. Die Sitzungen der Räte können während der Corona-Krise unter den erforderlichen Hygieneschutzmaßnahmen und in größeren Räumlichkeiten zur Wahrung des physischen Sicherheitsabstands weiter durchgeführt werden. Zudem können sich die Sitzungen auf notwendige Beschlüsse beschränken.“

Hürdenlauf zum Coronatest im Kreis Cuxhaven unverantwortlich!

29. März 2020  Allgemein, Hagen

Cornelia Buttler – Kreisvorsitzende Der Linken im Kreis Cuxhaven:„Es ist nicht zu verantworten, daß Menschen – die laut Überweisung des Hausarztes eventuell mit Corona-Viren infiziert sind und somit ein Testzentrum aufsuchen möchten – z. B. quer in öffentlichen Verkehrsmittel durch den Kreis reisen müssen. Hier muß schnellstens eine Lösung her!

Hintergrund: Es ist ein unhaltbarer Zustand, dass die Testzentren der Bundesländer Bremen und Niedersachsen in Bezug „Coronatest“ offensichtlich zur Zeit nicht zum Wohle des Patienten zusammenarbeiten. Laut aktueller Veröffentlichung der Kassenärztlichen Vereinigung ist dies aus sog. abrechnungstechnischen (?) Gründen nicht möglich.

Konkrete Auswirkung: In Bremerhaven und Bremen können sich Bewohner/Innen aus den Umlandgemeinden im Kreis Cuxhaven keinen „Corona-Test“ unterziehen lassen. Dies wiederum hat zur Folge, daß betroffene Menschen aus dem Südkreis Cuxhaven sich auf den langen Weg in Bahn, Bus und PKW zum Corona-Testzentrum (Gelände der Helios-Klinik) in Cuxhaven machen.“

Buttler weiter:„Erinnert sei hier nochmals an den Vorschlag aus der Fraktion Der Linken im Kreistag Cuxhaven: Für „Corona-Verdachtsfälle“ ist demnach in Absprache mit den Ärzten und Krankenhäusern in unserer Region ein Fahrzeug bereitzustellen, mit dem Tests in Bezug Infizierung beim Patienten durchgeführt werden können. Durchgeführt sollte der Test selbstverständlich von entsprechend vorbereiteten Ärzten. Der Test sollte in der Wohnung bzw..des Hauses des Patienten vorgenommen werden. Es würde somit keine Gefahr einer Ansteckung in der Praxis des Hausarztes einem Krankenhaus oder öffentlichen Verkehrsmittel entstehen!“

Milliardenschweres Solidaritätspaket zur Bewältigung der Corona-Krise

22. März 2020  Allgemein, Hagen

Victor Perli

Über die milliardenschweren Rettungspakete in der Corona-Krise und Forderungen der LINKEN berichtet der niedersächsische Haushaltspolitiker Victor Perli (DIE LINKE):

„Die Corona-Pandemie ist die größte gesellschaftliche Herausforderung seit den Nachkriegsjahren. Bund und Länder sind in der Pflicht, alles Notwendige in die Wege zu leiten, um die sozialen Auswirkungen der Corona-Krise abzumildern. Nach dem bereits parteiübergreifend beschlossenen Kurzarbeitergeld wird der Bundestag in der kommenden Woche weitere milliardenschwere Hilfsmaßnahmen auf den Weg bringen“, so Victor Perli. Der LINKEN-Parlamentarier ist im Haushaltsausschuss tätig, der die Finanzmittel freigibt.

In den vergangenen Wochen sei es im Kampf gegen die Pandemie vorrangig um die Förderung gesundheitlicher Schutzmaßnahmen und der Forschung gegangen. Nun müsse das Ziel sein, alle Betroffenen von den wirtschaftlichen Folgen der Pandemie sozial abzusichern, so Perli. In einem ersten Schritt seien zur Sicherung der Arbeitsplätze steuerliche Hilfen für Unternehmen jeder Größe beschlossen worden. Dazu zähle die Stundung fälliger Steuerzahlungen und die Anpassung der Vorauszahlungen. Selbständige, Freiberufler und Unternehmen könnten über die Hausbank auf Liquiditätsangebote der KfW-Bank zugreifen. Es werde ein 50-Milliarden-Euro Solidaritätsfonds für Solo-Selbständige, Kleinunternehmer, Kulturschaffende und weitere Zielgruppen eingerichtet, berichtet Perli. Zudem sollen Zugangsbeschränkungen für Hartz IV und den Kinderzuschlag vereinfacht werden. Kündigungen aufgrund von Mietschulden von Privathaushalten und Gewerbetreibenden werden für ein halbes Jahr verboten.

„DIE LINKE unterstützt alle Maßnahmen, die Solidarität befördern, Schaden von unserem Land, den Menschen und der Wirtschaft abwenden. Unser Ziel ist, dass niemand fallengelassen wird. Deshalb braucht es soziale Garantien auch für Menschen in unsicheren Beschäftigungs- und Lebenslagen und etwa für Gastronomie-, Einzelhandels-, Handwerks- und Kulturbetriebe sowie die Wohlfahrtsverbände. Wichtig ist, dass die Mittel schnell zur Verfügung stehen. Ich setze mich für unbürokratische Sofortgeld-Zahlungen bei Notlagen ein, die nur bei einem hohen Jahreseinkommen später mit der Steuer verrechnet werden“, sagte Perli, der sich in den letzten Tagen unter anderem bei Betriebsräten, Gewerkschaften und Unternehmen über die aktuelle Lage informiert hatte.

Zudem sei es angemessen, eine Gefahrenzulage an die Beschäftigten etwa in Supermärkten und Krankenhäusern zu zahlen. „Sie leisten eine großartige Arbeit für das Gemeinwohl und werden meist schlecht bezahlt. Zudem müssen das Kurzarbeitergeld auf 90% und die Regelsätze für ALGII, die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung angehoben werden, um den täglichen Bedarf zu decken. Besonders ältere, ärmere und chronisch kranke Menschen leiden unter teilweise vorhandenen Versorgungsengpässen und geschlossenen Tafeln“, sagte Perli. Nach der Krise müssten grundsätzliche Fragen geklärt werden. Nie wieder dürfe das öffentliche Gesundheitssystem auf Rendite getrimmt werden. Es räche sich jetzt vielerorts, dass „Krankenhäuser kaputt gespart wurden und mehr als hunderttausend Pflegekräfte fehlen“, so Perli.

Corona und Arbeitsrecht – Hinweise für Arbeitnehmer:

19. März 2020  Allgemein, Hagen

Die meisten gesetzlichen Regelungen „passen“ einfach nicht zu der Pandemie „Corona“. Deshalb sind alle Auskünfte nur vorläufiger Art, denn eine vergleichbare Situation gab es noch nie in der Geschichte des Arbeitsrechts.

Kindesbetreuung und Arbeit:

Ist die Arbeitsleistung für den Arbeitnehmer wegen der Notwendigkeit der Betreuung eines Kindes „unmöglich“ im Sinne des § 275 BGB ? Im Rechtssinne „unmöglich“ ist sie ihm nicht. Es nützt aber auch nichts, sich auf diese Vorschrift zu berufen, weil der AN nur von seiner Leistungspflicht frei wird, nicht aber etwa seinen Anspruch auf Lohn behält.

Was nützt die Regelung zur „vorübergehenden Verhinderung“ an der Arbeitsleistung nach § 616 BGB ? Zunächst ist diese Vorschrift abdingbar, d.h. im Arbeitsvertrag kann diese Vorschrift ausgeschlossen werden. Zudem geht es nur um die Verhinderung der Arbeitsleistung „für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit“. Dies wird so interpretiert daß nur vorübergehend also für 3 max 5 Tage ein Lohnanspruch bestehen bleibt, im übrigen aber der Betroffene sich um anderweitige Betreuung vergeblich bemüht haben muss.

Eine gesetzliche Neuregelung, die sich mit der massenhaft notwendigen Kindesbetreuung befaßt ist geplant, aber noch nicht im Gesetzgebungsverfahren und erst Recht nicht in Kraft getreten.

Lohnausfall:

Annahmeverzug:Grundsätzlich gilt, daß der AG wegen des Wegfalls von Aufträgen trotzdem zur Lohnzahlung verpflichtet ist (§ 615 BGB).

Dies dürfte aber nicht bei einem dauerhaften Wegfall der Arbeit gelten. Liegt der Grund für den Ausfall weder in der Sphäre des AN noch in der des AG wird das Risiko geteilt, d.h. der AN muß nach einer gewissen Zeit mit einer Reduzierung des Lohnanspruches dann sogar mit seinem Wegfall rechnen (Betriebsrisiko). Der AG könnte aus betriebsbedingten Gründen kündigen. Der AN wäre dann aber Arbeitslosengeld angewiesen.

Kurzarbeitergeld:

Das muss der AG beantragen. Es kommt nur in Betracht wenn der Betrieb vorübergehend aus wirtschaftlichen Gründen nicht den Produktionsprozess vollständig aufrechterhalten kann. Der AN erhält dann den anteiligen Lohnausfall durch die Bundesagentur ersetzt.

Der AG hat eine Ausschlußfrist von 3 Monaten bei der Beantragung von KuG zu beachten. Bislang mußten 1/3 der AN des Betriebes betroffen sein. Seit Corona wurde diese Schwelle auf 10 % der Beschäftigten herabgesetzt. Das KuG gilt aber für alle Betriebe ab 1 Beschäftigten (allerdings nicht der gesetzliche Kündigungsschutz, der erst bei mehr als 10 Beschäftigten gilt).
Homeoffice:

Es besteht kein genereller Anspruch auf Home-Working. Dies muß in Absprache mit dem AG erfolgen. Wird allerdings Home-Work angeordnet bedarf dies der Zustimmung des AN. Selbstverständlich sind alle im Betrieb und nach Vertrag bestehenden Regelungen zu dem Thema zu beachten. Die technischen Voraussetzungen für das Home-Office muß der AG schaffen.

Krankschreibung und Quarantäne:

Bei Verdacht der Infektion erfolgt regelmäßig eine Krankschreibung. Der Lohn richtet sich nach dem Entgeltfortzahlungsgsetz.

Im Fall der Quarantäne-Anordnung muß der AG den Lohn für 6 Wochen weiterzahlen (Die Behörde erstattet diesen dem AG nach § 56 Infektionsschutzgesetz).

Urlaubsanordnung:

In jedem Falle unzulässig ist die einseitige „Anordnung“ von Urlaub. Zum einen widerspricht das dem Erholungs-Charakter des Urlaubs und der Notwendigkeit ihn grundsätzlich n i c h t stückweise zu gewähren, zum anderen führt dies dazu daß die Krise ausschließlich auf Kosten der AN „gelöst“ wird.

Im Falle geringfügiger Beschäftigung ist darauf zu achten, daß nicht einfach über (gar nicht vereinbarte) Arbeitszeitkonten versucht wird das Problem zu lösen. Auch das ist eine Lösung des Problems einseitig auf Kosten der AN

Hamburg, 18.03.2020 – Dr. Rolf Geffken (Anwalt, Autor, Dozent)

Die Corona-Krise solidarisch bewältigen!

17. März 2020  Allgemein, Hagen

Für ein Pandemie-Überbrückungsgeld und ein pandemiefestes Gesundheitssystem

In den kommenden Monaten wird sich die Zahl der Corona-Infizierten drastisch erhöhen. In Frage steht nicht, ob dies geschieht, sondern wie schnell. Darum muss jetzt im Mittelpunkt stehen, die Ausbreitung des Virus in der Bevölkerung, so gut es geht, zu verlangsamen. Das wird unser Gemeinwesen und die Bevölkerung vor eine große Gedulds- und Belastungsprobe stellen. Daher ist es jetzt nötig, die Menschen für die Gefahren der Pandemie zu sensibilisieren, ohne sie in Panik zu versetzen. Eine rasante Ausbreitung des Corona-Virus, ähnlich der aktuellen Situation in Italien, kann auch das deutsche Gesundheitssystem schnell überlasten und ist daher tunlichst zu verhindern. Die Pandemie, eine Ausnahmesituation, die einer Naturkatastrophe gleichkommt, eignet sich nicht, um Profit daraus zu schlagen, weder wirtschaftlich, noch politisch. Nur gemeinsam und solidarisch können wir diese Herausforderung meistern.
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Ein Fahrzeug bereitstellen, mit dem Tests auf Corona-Viren durchgeführt werden können.

17. März 2020  Allgemein, Hagen

Politik und Verwaltungen im Kreis Cuxhaven versuchen z. Z. den Prozess der Infizierung der Menschen mit dem Corona-Virus so gut es eben geht zu verlangsamen. Dies führt unter anderem zu einem unerwünschten Nebeneffekt: Das Fahrgastaufkommen im öffentlichen Nahverkehr bricht angesichts von KITA- und Schulschließungen, notwendiger Kinderbetreuung und Einstellung touristischer und kultureller Aktivitäten drastisch ein.

Dietmar Buttler – Fraktionsvorsitzender Der Linken im Kreistag hierzu: „Betroffen sind somit insbesondere Menschen, die zwingend auf Bahn und Bus angewiesen sind. Die Verkehrsbetriebe, die den öffentlichen Nahverkehr im Kreis bewerkstelligen, sind nach Auffassung Der Linken aufgefordert, weiterhin die Mobilität sicherzustellen und damit auch weiterer Verunsicherung vorzubeugen. Zur Zeit fahren die Busse nach Ferienplan! „Sammeltaxis“ im Kreis stehen z. Z. weiterhin ohne Einschränkung zur Verfügung“

Buttler weiter: „Die Fraktion Der Linken im Kreistag weist in diesem Zusammenhang nicht zuletzt Landrat Bielefeld auf ein Modell der Stadt Hamm hin! Für „Corona-Verdachtsfälle“ hat die Stadt Hamm in Absprache mit den Hammer Ärzten und Krankenhäusern ein Fahrzeug bereitgestellt, mit dem Tests in Bezug Infizierung beim Patienten durchgeführt werden können. Durchgeführt wird der Test selbstverständlich von entsprechend vorbereiteten Ärzten. Der Test wird in der Wohnung bzw. des Hauses des Patienten vorgenommen. Es besteht somit keine Gefahr einer Ansteckung in der Praxis des Hausarztes, einem Krankenhaus oder öffentlichen Verkehrsmittel! Nebenbei: Das Fahrzeug ist nicht als Test-Mobil gekennzeichnet: Somit werden die Persönlichkeitsrechte der Patienten gewahrt!“