Rüstungsexporte: Bundestag berät über schärfere Kontrollen

14. November 2019  Allgemein, Hagen

Rüstungsunternehmen sollen stärker kontrolliert werden. Das fordern Linke und Grüne in einem gemeinsamen Antrag im Bundestag. Die Linksfraktion will zusätzlich, dass Waffenexporte in Konfliktherde wie Algerien, Ägypten, Indien und Pakistan und die Ausbildung saudischer Offiziere in Deutschland gestoppt werden.

„Von Deutschland sollte nie wieder Krieg ausgehen. Dazu sollte mindestens auch gehören, keine Waffen in Krisengebiete zu verkaufen“, so Victor Perli, nieder-sächsischer Bundestagsabgeordneter für DIE LINKE.

In der Debatte ging es vor allem um die sogenannten Regelungslücken, die es den Unternehmen ermöglichen, trotz vorhandener Auflagen oder Verbote, Waffengeschäfte im Ausland zu machen. So fallen im Ausland produzierte Waffen beispielsweise nicht unter die deutsche Exportstatistik, zum Teil auch dann, wenn deutsche Unternehmen an der Produktion finanziell beteiligt sind. Außerdem können deutsche Unternehmen ausländischen Firmen technische Unterstützung durch eigenes Fachpersonal bei der Herstellung von konventionellen Waffensystemen und Munition anbieten. Auch dann gilt die deutsche Beteiligung nicht als Rüstungsexport.

„Auch Experten, Knowhow und Geld bereitzustellen sind Rüstungsexporte. Solche Ausnahmen und Schlupflöcher dürfen nicht mehr möglich sein. Denn jeder Euro, der mit Tod und Leid verdient wird, ist einer zu viel“, so Perli, der Mitglied im Haushaltsausschuss ist.

Bis Oktober des Jahres hatte die Regierung Rüstungsexporten in Höhe von 7,4 Milliarden Euro genehmigt. Abgelehnt wurden dagegen nur Geschäfte in Höhe von 15,7 Millionen, was ebenfalls für Kritik sorgte. „Fast jeder Antrag ist ein Treffer. Wer einen Waffenexport beantragt, bekommt ihn genehmigt. Die wenigen Ablehnungen sind unter einem Prozent. Das ist keine Genehmigungspraxis, sondern eine Durchwinke-Praxis“, so die Sprecherin für Abrüstungspolitik der Linksfraktion Sevim Dagdelen.

Mut zum Frieden! Wir geloben Frieden!

11. November 2019  Allgemein, Hagen

Im 12. November 1955 wurden die ersten 101 Freiwilligen der damals gerade gegründeten Bundeswehr vereidigt. Diesen nicht ganz runden Jahrestag nimmt Frau Kramp-Karrenbauer zum Anlass, für mehr öffentliche Gelöbnisse von Bundeswehrrekruten zu werben.

Auf der zentralen Berliner Gelöbnisveranstaltung wird CDU-Politiker Wolfgang Schäuble der Festredner sein.

Die Bremerhavener Initiative „Mut zum Frieden” steht in der Tradition der Gegner der Wiederbewaffnung Deutschlands und wendet sich gegen eine Militarisierung der Gesellschaft. Sie wendet sich gegen solche Militärspektakel in Berlin und anderswo.

„Wir geloben Frieden”. Dienstag, 12. November 2019 um 17.30 Uhr vor der Großen Kirche!

Hierzu Tobias Pflüger, Abgeordneter der Linken im Bundestag: „Die Verteidigungsministerin hatte sich für den 12. November Gelöbnisse in allen Bundesländern gewünscht. Die Hälfte macht jetzt tatsächlich mit. Öffentliche Gelöbnisse, wie sie die neue Verteidigungsministerin plant, sind eine Machtdemonstration des Staates, die an längst vergangene Zeiten erinnert. Mit solchen Veranstaltungen soll außerdem die zunehmende Militarisierung der Gesellschaft vorangetrieben und die Akzeptanz für Militäreinsatze und Krieg als Mittel der Politik erhöht werden. DIE LINKE lehnt derartige Militäraufmärsche deshalb ab!“

Geplante Entlassungen bei Homag und Lohmann:

11. November 2019  Allgemein, Hagen

DIE LINKE solidarisch mit Beschäftigten und Betriebsräten

Der Kreisverband Cuxhaven der Partei DIE LINKE erklärt sich solidarisch mit den aktuell von Entlassung bedrohten Beschäftigten der Firmen Lohmann Tierzucht GmbH in Cuxhaven und Homag in Hemmoor. Während bei der Firma Lohmann das Veterinär-Labor bereits zum 31.12. des Jahres geschlossen werden soll, soll in Hemmoor der ganze Produktionsstandort der Firma Homag Ende 2020 aufgegeben werden.

Bemerkenswert an beiden geplanten Teil-Betriebsschließungen ist, daß sie offenbar ohne korrekte Beteiligung der zuständigen Betriebsräte erfolgen sollen bzw sollten. Das Betriebsverfassungsgesetz verlangt eine „rechtzeitige“ Einschaltung des Betriebsrates und damit eine rechtzeitige Information der Belegschaft. Rechtzeitig bedeutet, daß die „unternehmerische Entscheidung“ noch nicht abschliessend getroffen worden sein darf. Doch scheint es, daß die Entscheidungen bereits getroffen wurden und die Firmen beabsichtigen, diese auf Kosten der Betroffenen rasch durchzusetzen. Dies ist vor allem im Falle der Firma Homag besonders inakzeptabel, da dort nicht die Produktion aufgegeben wird sondern nur der Standort, wobei eine Verlagerung der Produktion nach Polen geplant sein soll. Träfe dieses zu, so läge in der Verlagerung möglicherweise nur ein Betriebsübergang, der Entlassungen grundsätzlich ausschließt. Hinzu kommt aber, daß bereits vor 3 Jahren die Firma sich in einer Betriebsvereinbarung verpflichtet hatte, Standorte und Werke zu erhalten und weiterzuentwickeln.

Wir stimmen ausdrücklich der Einschätzung des Hemmoorer Bürgermeisters zu, daß die Art und Weise des Vorgehens der Firma mit „Turbokapitalismus“ gekennzeichnet werden muß. Allerdings erinnern wir daran, daß Entlassungen t r o t z wirtschaftlicher Erfolge und nur mit dem Ziel der Kostensenkung durch Niedriglöhne leider keine Ausnahmeerscheinungen in unserer aktuellen Wirtschaftsordnung sind. Die prinzipiell unbeschränkte private Verfügungsgewalt über Produktionsmittel entspricht nicht den Anforderungen eines demokratischen Sozialstaates.

DIE LINKE unterstützt im Rahmen der ihr gegebenen Möglichkeiten den Kampf der Belegschaften um den Erhalt der Arbeitsplätze und erklärt sich solidarisch mit den zuständigen Betriebsräten und Gewerkschaften. Im Falle der Firma Homag begrüßt DIE LINKE es ausdrücklich, daß die IG Metall erklärt hat, sich nicht mit dem Abschluß eines Sozialplans begnügen zu wollen sondern versuchen wird, das Unternehmen daran zu hindern, das Hemmoorer Werk dichtzumachen.

Finanzmisere nicht auf Kosten der Gemeinden und der Bildung lösen!

08. November 2019  Allgemein, Hagen

Dietmar Buttler

Dietmar Buttler -Fraktionsvorsitzender Der Linken im Kreistag Cuxhaven:

„Die Fraktion Der Linken im Kreistag bleibt dabei: Der derzeitige Hebesatz der Kreisumlage von 47 % im Kreis Cuxhaven hat neben der finanziellen Entlastungen der Kommunen durch die Erhöhung der Kita-Betriebskostenzuschüsse eine positive Entwicklung in den Gemeinden in Gang gesetzt! Die Kreisumlage sollte somit nach Ansicht der Fraktion Der Linken im Kreistag auf keinen Fall auf 50 % erhöht werden!Eine Kürzung von finanziellen Mittel im Kita-Bereich durch den Kreis ist zu unterlassen!

Begründung: Den Gemeinden würden durch diese vorgeschlagenen Maßnahmen weitere hohe finanzielle Einbußen entstehen! Die unweigerliche Folge: Verlust der Handlungsfähigkeit!
Des weiteren unterstützt die Fraktion Der Linken im Kreistag ohne wenn und aber einen offenen Brief der Schulleitungen an die Mitglieder des Kreistages und fordern nicht zuletzt in diesem Bereich eine sofortige Aufhebung der Haushaltssperre! Durch die Sperre haben die kreiseigenen Schulen z. Z. große Probleme ihren Bildungsauftrag umzusetzen.

Es kann scheint z. Z. offensichtlich egal zu sein, welche Instanz weniger Finanzen zur Verfügung hat, die Gemeinden oder der Kreis Cuxhaven: Am Ende sind scheinbar immer die Bürgerinnen und Bürger im Kreis die Leidtragenden. Hier ist Hilfe vom Land bzw. Bund angesagt! Der Kreis verfügt über keine Steuereinnahmen und ist somit auf Steuerzuweisungen von Land und Bund und nicht zuletzt auf Kreisumlagen angewiesen.

Nochmals: Vor dem Hintergrund eines immer noch drohenden Minus in 2019 und der Rettung der Kreishaushalte 2020 und 2021 ist es im übrigen nicht nachzuvollziehen, warum die derzeitige Mehrheitskooperation im Kreistag (CDU/FDP/SPD und Grüne) in folgenden Zusammenhang nicht tätig wird:

Eine starke finanzielle Belastung ist für den Kreis Cuxhaven weiterhin die Kita-Finanzierung. Es war absehbar, dass diese Situation sich ab August 2018 durch die Gebührenfreiheit für Kitas verschärfen würde, sollte das Land Niedersachsen sich nicht stärker an den Kosten beteiligen.

Bis August 2018 war es Konsens: Je ein Drittel der Betriebskosten der Kindergärten tragen die Kommunen bzw. die Kreise, die Eltern und das Land! Wenn also die Landesregierung die Elternbeiträge (ca. 1/3 der Kosten!) abschafft, dann muss das Land Niedersachsen den derzeitigen Kostenanteil der Eltern übernehmen und somit seit Sommer 2018 zumindest zwei Drittel der Kita-Kosten tragen!

Die Niedersächsische Landesregierung und die Kommunalen Spitzenverbände haben sich derzeit auf andere Eckpunkte zur Finanzierung der Beitragsfreiheit im Kindergarten verständigt. Demnach übernahm das Land Niedersachsen u. a. zunächst 55 Prozent der Personalkosten. Mit der Option im Laufe von drei Jahre die Summe auf 58 Prozent aufzustocken. Im Übrigen: Die kommunalen Spitzenverbände haben derzeit eine Kostenübernahme von 66,7 Prozent gefordert! Nicht zuletzt hat die Landesregierung Niedersachsen (SPD/CDU)ihren Anteil an der Kita-Finanzierung zu erhöhen!

Bundesverfassungsgericht urteilt über Sanktionen in den Jobcentern!

06. November 2019  Allgemein, Hagen

Karlsruhe hat entschieden: Eine Kürzung bis zu 30 Prozent ist nicht zu beanstanden. Höhere Sanktionen bis zu 60 Prozent sind für das Gericht nicht zumutbar und deshalb verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen. Gleiches gilt für Vollsanktionen, in denen das Gesamt- Hartz IV gestrichen wird. Die Termine und deren Versäumnis, sowie Sanktionen gegenüber unter 25-jährigen waren nicht Thema im heutigen Urteil. Der Gesetzgeber hat nun die Pflicht Sanktionen neu zu regeln. Hierfür gibt es eine Übergangsregelung, die nicht näher benannt wurde.

Bereits im Januar dieses Jahres fand beim Bundesverfassungsgericht eine Anhörung mit Vertretern von Sozialverbänden, der Erwerbslosenberatung Tacheles e.V., den deutschen Städte- und Landkreistagen, dem DGB sowie Vertretern der Bundesagentur für Arbeit und Herrn Hubertus Heil aus dem Bundesarbeitsministeriums statt. Nach zehn Monaten hat das Gericht nun ein Urteil über die Frage, ob Sanktionen, als Mittel durch die Jobcenter, für eine dauerhafte Arbeitsmarktintegration geeignet sind. Auch sollte es klären, ob Sanktionen nach dem Sozialgesetzbuch II verfassungsgemäß sind.

Dazu Inge Hannemann (sozialpolitische Expertin DIE LINKE. Niedersachsen):
„Es wurde Zeit, dass ein Urteil aus Karlsruhe zu den Sanktionen gesprochen wurde. Seit Jahren warten Erwerbslose und Erwerbsloseninitiativen auf eine Rechtsprechung zu den Sanktionen in Hartz IV. Dass Karlsruhe die Sanktionen im allgemeinen nun entschärft und die Miete nicht mehr gekürzt werden darf, ist ein Nanoschritt in die richtige Richtung. Trotzdem muss es weiter heißen: für die komplette Abschaffung der Sanktionen muss weiter gestritten und gekämpft werden – damit ein Existenzminimum ein Existenzminimum bleibt.“

DIE LINKE. Niedersachsen wird sich weiterhin für die komplette Abschaffung der Sanktionen einsetzen und eine Mindestsicherung in Höhe von 1.100 Euro fordern. Das Gerichtsurteil ersetzt nicht den politischen Kampf für eine menschenwürdige Grundsicherung, die ihren Namen verdient.

Vorausgegangen war bereits 2015 ein Verfahren, in dem das Jobcenter einem Erwerbslosen den Regelsatz um 60 Prozent gekürzt hatte. Der Kläger hat die ihm angebotenen Tätigkeiten als Lagerhelfer und im Verkauf abgelehnt. Ihm blieben von den rund 400 Euro Hartz IV schlussendlich nur noch 156 Euro zum Leben übrig. Jobcenter können den Arbeitssuchenden um 10 Prozent das Geld kürzen, wenn ein Termin nicht eingehalten wird. Wird eine Arbeit oder eine Trainingsmaßnahme abgelehnt werden jeweils 30 Prozent vom Hartz IV Satz gekürzt. Bei drei Verstößen innerhalb eines Jahres kann die Grundsicherung komplett gestrichen werden – inklusive Mietkosten und Krankenversicherung. Bei den unter 25-jährigen reichen schon zwei Verstöße aus. Im letzten Jahr waren das knapp 1 Million Sanktionen, wovon mehr als Dreiviertel Terminversäumnisse waren.

4.578 Kinder im Kreis Cuxhaven von Armut betroffen!

03. November 2019  Allgemein, Hagen

Cuxhaven. Der öffentliche Investitionsstau und die Schere zwischen Arm und Reich standen im Mittelpunkt einer Veranstaltung der Partei DIE LINKE in Cuxhaven. Dazu hatte der Kreisverband den Bundestagsabgeordneten Victor Perli (37) aus Wolfenbüttel eingeladen.

Perli stellte unter dem Titel „Umverteilen für soziale Gerechtigkeit“ Konzepte für die Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts vor. Die wachsende soziale Spaltung sei eine Gefahr für die Demokratie. Auf der einen Seite sei inzwischen jeder sechste Einwohner armutsgefährdet. Auf der anderen Seite habe sich die Zahl der Millionäre in den letzten Jahren deutlich auf 1,3 Millionen erhöht. Allein im Kreis Cuxhaven gebe es laut Arbeitsagentur-Statistik 4.578 Kindern in Familien, die auf SGB-II-Leistungen angewiesen sind.

DIE LINKE will mit einem Zukunftsinvestitionsprogramm die öffentliche Infrastruktur wie Kitas, Schulen und Krankenhäusern erneuern, Löhne, Renten und Sozialleistungen erhöhen und das Gesundheitswesen stärken. Das Programm soll durch eine höhere Besteuerung von millionenschweren Erbschaften und Vermögen finanziert werden.

Außerdem berichtete Perli über die aktuellen Kontrollen gegen Mindestlohn-Betrug. Durch seine Anfrage war bekannt geworden, dass der Zoll in Niedersachsen rund 2.500 Verstöße pro Jahr aufdeckt, bei denen Unternehmen den Mindestlohn umgehen. Die Dunkelziffer sei hoch, der Zoll benötige mehr Personal.

27 % Mietsteigerung in Cuxhaven! Fraktion Der Linken stellt Antrag im Kreistag zwecks Deckelung!

01. November 2019  Allgemein, Hagen

Mit ihrem aktuellen Antrag möchte die Fraktion Der Linken im Kreistag erreichen, dass die Abgeordneten des Kreistages im Kreis Cuxhaven eine landesweite Deckelung der Mieten einfordern:

Die Abgeordneten des Kreistages fordern die Mitglieder des Landtages Nieder-sachsens in einem entsprechenden Schreiben an den Ministerpräsidenten Weil auf, als Sofortmaßnahme gegen die steigenden Mietpreise eine landesweite „Deckelung“ der Mieten zu erlassen.

Diese Deckelung soll folgende Regelungen beinhalten:

„Keine Erhöhung der Mieten: Die Mieten für Wohnungen in Niedersachsen werden für einen Zeitraum von fünf Jahren eingefroren. Auch Staffelmieten sind davon betroffen.

Mietobergrenzen: Die Kommunen erhalten die Möglichkeit regionale Mietobergrenzen zu erlassen, differenziert nach Baualtersklassen und der Ausstattung mit Heizung und Bad.

Mieten runter: Liegen Mieten mehr als 20 Prozent oberhalb der Mietobergrenzen, können diese auf Antrag bei den kommunalen Behörden abgesenkt werden.

Verdrängung verhindern: Die Umlage von Modernisierungskosten ist genehmigungspflichtig. Nur angemessene und zielführende Maßnahmen sind genehmigungsfähig.

Ausnahme: Ausgenommen vom „Mietendeckel“ sind Neubauwohnungen, die nach dem 1. Januar 2014 gebaut wurden und künftig gebaut werden sollen.

Durchsetzung: Verstöße werden mit einem Bußgeld von bis 500.000 Euro geahndet.

Begründung u. a. :

In den größten 24 Städten sind die Mieten im Verlauf der letzten Jahre kontinuierlich und teils rasant gestiegen. Spitzenreiter ist Wolfsburg mit einer mit einer Mietsteigerung von 63% vom Jahr 2012 bis 2018, gefolgt von Braunschweig (45%) und Hannover (42%). Mit dieser Entwicklung stehen die drei Städte nicht allein da, so stiegen die Mieten beispielsweise in Lehrte um 32%, in Peine, Hildesheim und Cuxhaven je um 27% und in Emden um 19%.

Die Wohnungssuche wird zum Stresstest, steigende Mieten selbst für nicht renovierte Wohnungen, die sich in katastrophalem Zustand befinden und Verdrängung alteingesessener MieterInnen gehören in ganz Deutschland zum Alltag.Nicht zuletzt ist auch in Niedersachsen bzw. Cuxhaven ist diese Entwicklung zu beobachten. Der „Mietendeckel“ ist als Sofortmaßnahme zu sehen, um die finanzielle Belastung der MieterInnen nicht weiter steigen zu lassen und Menschen davor zu schützen, ihre Wohnungen zu verlieren. Natürlich kann er nur in Kombination mit weiteren Maßnahmen dazu führen, dass die Mieten wieder bezahlbar werden. Dazu gehören neben dem sozialen Wohnungsbau der sofortige Stopp des Verkaufs kommunaler Grundstücke und die Nutzung der Milieuschutzsatzung sowie der Zweckentfremdungssatzung.“

Dietmar Buttler

Schad- und Nährstoffbelastung in Gewässern: LINKE fordert Ende der „Intensivtierhaltung“

28. Oktober 2019  Allgemein, Hagen

Nahezu alle Flüsse, Bäche und Seen in Niedersachsen sind mit Schad- und Nährstoffen überlastet. Das teilten das niedersächsische Umweltministerium und der Landesbetrieb für Wasserwirt-schaft (NLWKN) am vergangenen Montag beim Gewässerforum in Hannover mit. Als Reaktion fordert die Linkspartei in Niedersachsen eine Rückkehr zur Flächenbindung in der Landwirtschaft.

„In der industriellen Massentierhaltung wird zu viel Gülle produziert. Diese gelangt über die Felder auch in die Gewässer. Die Zahl der Nutztiere in Niedersachsen muss sinken, anders lassen sich die Werte nicht in den Griff kriegen. Deshalb wollen wir die Flächenbindung wieder einführen“, sagt Amira Mohamed Ali, Bundestagsabgeordnete der LINKEN aus Niedersachsen.

„Flächenbindung bedeutet, dass ein landwirtschaftlicher Betrieb nur so viele Tiere hält, wie das eigene Land ernähren kann. Die Gülle der Tiere wird im Sinne der Kreislaufwirtschaft dann ebenfalls ausschließlich auf diesen Flächen ausgebracht“, so Mohamed Ali.

Lars Leopold, Landesvorsitzender der LINKEN in Niedersachsen verweist auf die Gesundheits-gefahren durch antibiotikaresistente Bakterien: „Diese wurden an 16 Probestellen in Nieder-sachsen nachgewiesen, darunter in Badegewässern. Sie sind besonders gefährlich für Kinder und ältere Menschen mit schwachem Gesundheitssystem.“

Das Umweltbundesamt vermutet sowohl Kliniken als auch die Intensivtierhaltung als Quellen von antibiotikaresistenten Keinen. „Die Landesregierung darf das Thema nicht auf die leichte Schulter nehmen. Sie muss weitere Untersuchungen durchführen und die Eintragswege aufklären. Sowohl Kliniken als auch die Intensivtierhaltung kommen als Großverbraucher von Antibiotika in Frage. Es darf nicht länger gezögert werden, es geht um die Gesundheit von Menschen“, fordert Leopold

26. Oktober 2019  Allgemein, Hagen

Der Kreisverband Cuxhaven der Partei DIE LINKE hat gemeinsam mit der „Aktion Elbe-Fähre“ den designierten Cuxhavener Oberbürgermeister Uwe Santjer aufgefordert, sozusagen „im Vorgriff“ auf sein neues Amt möglichst zügig alle politisch Verantwortlichen, interessierte Bürger und Experten zu einem „Runden Tisch Elbefähre“ einzuladen. Nach den zahlreich gescheiterten privaten Initiativen sei es es jetzt an der Zeit, daß die öffentliche Hand entweder gestaltend tätig werde oder aber mindestens die weitere Entwicklung moderiere und begleite.

Angesichts des nach wie vor großen öffentlichen Interesses an dem Projekt beiderseits der Elbe sollte deshalb ein Runder Tisch mit allen Beteiligten und Interessierten zu dem Thema geschaffen werden. Federführend sollten der Cuxhavener OB und der Brunsbütteler Bürgervorsteher sein. Beteiligt werden müssten aber auch die beiden betroffenen Landkreise, die zuständigen Ministerien in Kiel und Hannover sowie das Bundesverkehrsministerium und die Freie und Hansestadt Hamburg. Von „Zwischenlösungen“ oder Provisorien sollte abgesehen werden. Notwendig sei eine nachhaltige und dauerhafte Fährverbindung. In diesem Zusammenhang erinnert DIE LINKE daran, daß die Fährverbindung auf der Unterweser von Bremerhaven nach Nordenham nun schon über 60 Jahre in kommunaler Regie ununterbrochen besteht.

Kreisverband Cuxhaven – DIE LINKE

Krieg in Nordsyrien: LINKE fordert Stopp der Waffenlieferungen

24. Oktober 2019  Allgemein, Hagen

Der Bundestag hat in dieser Woche über die Angriffe der türkischen Regierung auf kurdische Gebiete in Nordsyrien debattiert. Die Fraktion DIE LINKE hatte hierzu eine aktuelle Stunde beantragt. Die Abgeordneten der Links-fraktion kritisierten die Intervention als Völkerrechtsbruch. Die Bundes-regierung mache sich durch Waffenlieferungen an den türkischen Staat mitschuldig.

„Mit diesen Waffen werden in Nordsyrien Kriegsverbrechen begangen. Es braucht eine sofortige Einstellung aller Waffenlieferungen“, forderte Victor Perli, niedersächsischer Bundestags-abgeordneter für DIE LINKE. Er nannte die Verurteilungen der Militärintervention durch die Türkei seitens der Bundesregierung weiter eine „reine Augenwischerei. An großen Worten wird nicht gespart, aber auf Taten und Konsequenzen wartet man vergeblich.“

Auch Menschenrechtsorganisationen verurteilten das aktuelle Vorgehen der türkischen Streitkräfte und verbündeter Milizen als Kriegsverbrechen aufs Schärfste. „Die türkischen Streitkräfte und ihre Verbündeten haben kalte Missachtung für das Leben der Zivilbevölkerung gezeigt und illegale tödliche Angriffe in Wohngebieten gestartet, bei denen Zivilisten getötet und verletzt wurden“, so der Generalsekretär von Amnesty International Kumi Naidoo.

Bestärkt wurden die Vorwürfe durch ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes, das die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Linksfraktion Sevim Dagdelen in Auftrag gegeben hatte. Aus diesem geht hervor, dass die Offensive der türkischen Regierung einen Verstoß gegen das Gewaltverbot der UN-Charta darstelle. Dagdelen nannte das Gutachten „eine Ohrfeige für die Bundesregierung“.