Sammeltaxi: Zuschlag für Rollstuhle streichen!

19. Dezember 2024  Allgemein, Beverstedt, Hagen, Loxstedt, Schiffdorf

Dietmar Buttler

Dietmar Buttler – Gruppenvorsitzender der Gruppe Tierschutzpartei/DIE LINKE im Kreistag des Landkreises Cuxhaven. Redebeitrag in der Sitzung des Kreis-tages am 18. Dezember 20224:

„Zur Erinnerung: Das Sammeltaxi ist unverzichtbar in der Kette im Netz des öffentlichen Personennahverkehrs im Kreis Cuxhaven. Denn viele Dörfer im Kreis Cuxhaven sind mit Bus oder Zug nicht oder sehr schlecht zu erreichen. In diesem Zusammenhang sind gerade erkrankte Menschen besonders auf ein Taxi für die sogenannten Krankenfahrten angewiesen.

Allerdings sollten wir ein Zuschlag der Rollstuhlfahrzeuge vom Landkreis Cuxhaven selbst-verständlich aus der Sitzvorlage 362/2024 streichen! Denn Ansonsten begehen wir einen Verstoß gegen die UN-Behindertenrechtskonvention. In Bezug: Ungleichbehandlung bzw. selbstbestimmtes Leben.

Denn genau hier verstößt im Antrag der Vorschlag des Gesamtverbandes Verkehrsgewebe Niedersachsen e. V. (GVN). Denn dieser Vorschlag sieht einen Zuschlag von 18,00 Euro für einen Rollstuhlfahrzeug vor!

Und ebenso der Vorschlag des Antrages von der Tarifgemeinschaft der Landkreise im ehemaligen Regierungsbezirk verstößt gegen das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben mit ihre Tarifempfehlung von 7,50 Euro!

Nach meiner Auffassung ist der Zuschlag (!) der Rollstuhlfahrer/innen vom Landkreis Cuxhaven nach Prüfung selbstverständlich zu streichen! Ansonsten begehen die Mitglieder/Innen des Kreistages einen Verstoß gegen die UN-Behindertenrechtskonvention (z. B. Ungleichbehandlung bzw. selbstbestimmtes Leben).

Nochmals zur Erinnerung: Die niedersächsischen Kommunen haben freie Hand bei der Erhebung des Zuschlages. Aktuell brauchen Rollstuhlfahrer im Kreis Cuxhaven keinen Zuschlag bezahlen und das ist gut so!

Das Personenbeförderungsgesetz garantiert seit Anfang 2022 völlige Barrierefreiheit. Finanzielle Beförderungszuschläge für Rollstuhl-fahrer/innen haben somit dort nichts zu suchen Fazit: Die vorliegende Regelung in Bezug „Taxen-Tarifordnung im Kreis Cuxhaven“ verletzt das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben.

Oder Sagen wir es deutlich: Es handelt sich hier schlicht um eine Diskriminierung und bzw. Ungleichbehandlung in der Sitzungsvorlage.

Nochmals zur Erinnerung: Nicht zuletzt haben die Mitglieder des Beirates für Inklusion in seiner Stellungnahme ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Aufnahme einen Rollstuhlzuschlages nicht befürwortet wird.

PS: Mein Vorschlag wurde abgelehnt!