Von „Bezahlkarte“ Abstand nehmen!

16. August 2024  Allgemein, Beverstedt, Hagen, Loxstedt, Schiffdorf

Mit der bundesgesetzlichen Neuregelung des Asylbewerber-leistungsgesetzes vom 11.04.2024 (Bundestages-Drucksache 20/1106) wird der Vorrang von Geldleistungen aufgehoben und die Verwendung von z.B. „Bezahlkarten“ den Geldleistungen gleichgestellt.

In diesem Zusammenhang stellt zur kommenden Sitzung des Kreistages die Gruppe Tierschutzpartei/DIE LINKE folgenden Antrag:

Die Mitglieder/Innen des Kreistages des Kreises Cuxhaven sprechen sich dafür aus, dass die Grundleistungen an Leistungsberechtigte nach des Asylbewerber-leistungsgesetz weiterhin als Geldleistungen ausgezahlt werden.

Somit wird von einer Einführung „der Bezahlkarte“ Abstand genommen.

Begründung:

Eine Bezahlkarte, die die Verwendung der Leistungen für Geflüchtete einschränkt, ist verfassungs-rechtlich bedenklich und diskriminiert die Betroffenen.

Es ist zu erwarten, dass mit einer Einführung der „Bezahlkarte“ der Verwaltungsaufwand deutlich höher wird.

Eine staatliche Weisungsaufgabe besteht in Bezug „Bezahlkarte“ nicht!

Der Gesetzgeber stellt somit den ausführenden Bundesländern bzw. Kommunen grundsätzlich frei, ob die „Bezahlkarte“ als Form der Gewährung der Leistungen angewandt wird oder nicht.

Ein Zwang bzw. Pflicht zur Einführung der „Bezahlkarte“ besteht nicht! Dies macht es möglich, ohne weitere Änderungen und ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand die bestehende Praxis weiterzuführen.

Dietmar Buttler – Gruppenvorsitzender der Gruppe Tierschutzpatei/DIE LINKE im Kreistag – Kreis Cuxhaven