Neue Taxen-Tarifordnung verstößt gegen das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben!

28. August 2022  Allgemein, Beverstedt, Hagen, Loxstedt, Schiffdorf

Seit 1. August 2022 ist eine neue Taxen-Verordnung im Kreis Cuxhaven in Kraft getreten. Somit müssen Rollstuhl-fahrer/innen 7 Euro Zuschlag pro Fahrt bezahlen. Zur Erinnerung: Die nieder-sächsischen Kommunen haben freie Hand bei der Erhebung des Zuschlages. Der Landkreis Wesermarsch z. B. verzichtet auf den Zuschlag.

Dietmar Buttler (DIE LINKE) – Mitglied im Kreistag:

„Am 8. Juni 22 wurde eine Taxen-Verordnung im Kreistag im Kreis Cuxhaven beschlossen. Allerdings mit dem Zusatz: Die Verwaltung prüft bis zur nächsten Sitzung des Kreisausschusses – ob ein vorgesehener Zuschlag übernommen werden kann! Mittlerweile ist allerdings die neue „Taxen-Verordnung“ des Landkreises Cuxhaven ohne Prüfung am 1. August in Kraft getreten.

Nach meiner grundsätzlichen Auffassung ist der Zuschlag der Rollstuhlfahrer/innen vom Landkreis Cuxhaven nach Prüfung selbstverständlich zu übernehmen! Ansonsten begehen nicht zuletzt die Mitglieder/Innen des Kreistages Verstöße gegen die UN-Behindertenrechtskonvention (Ungleichbehandlung bzw. selbstbestimmtes Leben).

Nochmals zur Erinnerung: Das Personenbeförderungsgesetz garantiert seit Anfang 2022 völlige Barrierefreiheit. Finanzielle Beförderungszuschläge für Rollstuhlfahrer/innen haben somit dort nichts zu suchen!

Die Neuregelung der Taxen-Tarifordnung im Kreis Cuxhaven verletzt das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben. Es handele sich schlicht um eine Diskriminierung und bzw. Ungleichbehandlung.

Es geht auch anders: Zum Beispiel der Rat der Stadt Cuxhaven hat per Beschluss eine neue Verordnung zum 1. September 2022 in Kraft gesetzt! Hierbei wird der Zuschlag aus dem Haushalt finanziert.

Nicht zuletzt ist das Land Niedersachsen bzw. Sozialministerin Daniela Behrens gefordert, Taxiunternehmen bei der entsprechenden Ausrüstung behindertengerechter Fahrzeuge finanziell zu unterstützen.“