Alle Macht den Räten – demokratische Rechte nicht aus der Hand geben!

07. April 2020  Allgemein, Hagen

Zum Rundschreiben des niedersächsischen Innenministeriums vom 19.3., Ziffer 2 Punkt 3 (die Anregung „durch Beschluss der Vertretung vorübergehend wichtige, konkret bestimmte Angelegenheiten bis auf weiteres dem Hauptausschuss zu übertragen.“) äußert sich Heidi Reichinnek, Landesvorsitzende der LINKEN Niedersachsen und Ratsfrau in Osnabrück:

„Dieser Vorschlag heißt nichts anderes, als dass die Räte oder Kreistage kurz zusammenkommen, um sich dann selbst zu entmachten und ihre Kompetenzen auf den nichtöffentlich tagenden Hauptausschuss, Verwaltungsausschuss bzw. Kreisausschuss zu übertragen. Als LINKE stellen wir uns ganz klar gegen solche undemokratischen Prozesse! Die Hauptausschüsse tagen nicht öffentlich, zudem haben kleine Fraktionen und Einzelmandatierte kein Stimmrecht. Gerade in Zeiten der Krise ist eine demokratische Kontrolle von Beschlüssen aber sehr wichtig. Es darf zu keiner Beschneidung der demokratischen Rechte der kommunalen Vertreter*innen und der Beteiligung der Öffentlichkeit kommen! Wir fordern, dass während der Corona-Krise Beschlüsse weiterhin von den Räten gefasst werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass wir diese Krise gemeinsam und unter Wahrung der demokratischen Strukturen bewältigen.“

Hans-Henning Adler, Vorstandsmitglied und Ratsherr in Oldenburg ergänzt: „Zudem ist ein solcher Beschluss nicht nötig – in § 89 des Kommunalverfassungsgesetzes heißt es „In dringenden Fällen, in denen die vorherige Entscheidung der Vertretung nicht eingeholt werden kann, entscheidet der Hauptausschuss.“ Da die Möglichkeit also bereits besteht, ist ein Beschluss wie vom Innenministerium vorgeschlagen unnötig und nichts anderes als ein Versuch, die Corona-Krise zu nutzen, um demokratische Rechte auszuhebeln. Die Sitzungen der Räte können während der Corona-Krise unter den erforderlichen Hygieneschutzmaßnahmen und in größeren Räumlichkeiten zur Wahrung des physischen Sicherheitsabstands weiter durchgeführt werden. Zudem können sich die Sitzungen auf notwendige Beschlüsse beschränken.“