Kreistag: Sammlung von Bioabfällen („Biotonne“) im Kreis Cuxhaven zum 01.01. 2021 beschlossen!

28. Juni 2019  Allgemein, Hagen

Auf der Sitzung des Kreistages in Cuxhaven am 12.Juni 2019 beschlossen die Abgeordneten mit deutlicher Mehrheit (35 Ja-Stimmen, 8 Gegenstimmen, 3 Enthaltungen) ein Abfallwirtschaftskonzept für den Landkreis Cuxhaven ab 2021. Hiermit wird im Landkreis Cuxhaven zum 01.01.2021 eine getrennte Sammlung von Bioabfällen eingeführt.

Die Sammlung erfolgt im sog. „Holsystem“ bei den einzelnen Haushalten mittels einer „Biotonne“.

Laut Konzept (!) sind die Haushalte verpflichtet, ihre Bioabfälle getrennt vom Restabfall zu halten und zu entsorgen; dementsprechend besteht eine Verpflichtung zur Nutzung der Biotonne (Anschluss- und Benutzungszwang). Haushalte, die ihre Bioabfälle nachweisbar auf dem eigenen Grundstück verwerten (Eigenkompostierer) können auf Antrag von der Verpflichtung zur Nutzung einer Biotonne befreit werden. Die Einzelheiten regeln die zukünftig dazu zu erlassenden Satzungen.

Das Konzept im Einzelnen:

Derzeit vorhandene saisonale gewerbliche Sammlungen von Gartenabfällen in Abfallbehältern werden auch ab dem Jahr 2021 weiter geduldet

Für die Bioabfallsammlung werden Behältergrößen von 60 l, 80 l, 120 l und 240 l angeboten. Die Behälter werden 14-täglich geleert. Die Einzelheiten regeln die zukünftig dazu zu erlassenden Satzungen

Die (erstmalige) Zuteilung und Zuordnung der Bioabfallbehälter erfolgt durch den Landkreis Cuxhaven.

Für die Sammlung der Bioabfälle wird eine Gebühr erhoben. Gebührenmaßstab ist die Größe des Bioabfallbehälters. Die Einzelheiten regeln die zukünftig dazu zu erlassenden Satzungen.

Die Vorhaltekosten (Fixkosten) der Bioabfallsammlung werden zu mindestens 50 % durch alle Nutzer der Restabfallabfuhr aus privaten Haushalten getragen („Quersubventionierung“). Die Einzelheiten ergeben sich aus der zukünftigen Gebührenkalkulation und den Abfallsatzungen.

Über die Art der Verwertung der im Landkreis Cuxhaven ab dem Jahr 2021 gesammelten Bioabfälle wird zu einem späteren Zeitpunkt im Laufe des Jahres 2019 entschieden.

Das von einem Haushalt vorzuhaltende Mindestbehältervolumen für Restabfall wird mit Einführung der getrennten Bioabfallsammlung ab 2021 von derzeit 10 l pro Einwohner und Woche auf 5 l pro Einwohner und Woche reduziert.

Der Gebührenmaßstab für den Restabfall bestimmt sich dabei weiterhin nach der Behältergröße und dem Abfuhrrhythmus (Stufe 1). Nach 2 oder 3 Jahren (voraussichtlich also ab 2023 oder 2024) bestimmt sich der Gebührenmaßstab für den Restabfall aus einer Kombination aus der Anzahl der Behälterleerungen und der Behältergröße (Stufe 2). Die Einzelheiten regeln die zukünftig dazu zu erlassenden Satzungen.

Der Landkreis erhebt auch ab dem Jahr 2021 weiterhin eine Grundgebühr für die Abfallentsorgung. Diese bemisst sich nicht nur rein grundstücksbezogen, sondern orientiert sich an der Anzahl der Nutzungseinheiten auf dem Grundstück. Die Einzelheiten regeln die zukünftig dazu zu erlassenden Satzungen.

Die für die Gebührenveranlagung und die weiteren abfallwirtschaftlichen Aufgaben erforderlichen Daten werden zukünftig zentral beim Landkreis vorgehalten. Die Beschaffung und Einführung eines entsprechenden EDV-Systems und die weiteren erforderlichen Schritte sollen schrittweise bis zum Jahr 2023 oder 2024 umgesetzt werden. In diesem Zuge wird auch die Verteilung der Aufgaben zwischen dem Landkreis und den kreisangehörigen Gemeinden bei der Gebührenveranlagung und den damit im Zusammenhang stehenden Aufgaben neu geregelt. Die Einzelheiten regeln die zukünftig dazu zu erlassenden Satzungen.

. Für Restabfall- und Bioabfallbehälter wird ab dem Jahr 2021 ein elektronisches Behälter-Identifikationssystem eingeführt.

Die Entsorgung / Verwertung der ab 2021 im Landkreis und der Stadt gesammelten Rest-, Sperr- und Bioabfälle wird von der Stadt und dem Landkreis Cuxhaven gemeinsam ausgeschrieben. Die Einzelheiten regelt eine noch zu beschließende Vereinbarung.