Krankenkassen klauen Arbeitslosen die Dividenden

15. April 2015  Allgemein, Hagen, Loxstedt, Schiffdorf

Es ist bei einigen Krankenkassen wieder so weit. Die Dividenden für das Jahr 2014 werden jetzt per Verrechnungsscheck ausgezahlt. Die Ersten haben ihre Schecks bereits bei den übervollen Schaltern der Banken eingelöst.Die Handelskrankenkasse zahlt zum Beispiel 100 Euro aus, die BKK firmus 120 Euro, die AOK zahlt keine Dividende.

Nicht dabei sind EmpfängerInnen von Arbeitslosengeld I und Hartz IV. Im Webseitentext der hkk heißt es: „Die Dividende entfällt bei Beitragsschulden sowie für Zeiträume, in denen die Beiträge vollständig von Dritten getragen werden und die Dividende zudem auf eine Sozialleistung angerechnet wird.“ Dritte sind für die hkk die Jobcenter bzw. die Agentur für Arbeit. Dieser Satz aus dem Text der hkk findet sich sinngemäß bei allen Krankenkassen wieder, die eine Dividendenausschüttung vornehmen.

Diese Einbehaltung der Dividenden von Hartz IV- bzw. ALG I EmpfängerInnen ist grob rechtswidrig.

Bereits im letzten Jahr konnten sich streitbare Mitglieder von hkk, Techniker Krankenkasse usw. mit Hilfe des BEV ihre Dividende einfordern. Der erste Schritt ist die Beantragung bei der jeweiligen Krankenkasse. Die Krankenkasse lehnt die Auszahlung mit einem Standardschreiben ab. Hiergegen wird mit der normalen Frist von einem Monat Widerspruch eingelegt. Jetzt muss die Androhung einer Klage erfolgen. Denn Eines möchten die Krankenkassen in jedem Fall vermeiden: Eine Niederlage vor dem Sozialgericht. Dazu lassen Die Krankenkassen es nicht kommen und zahlen aus. Diese Schritte waren in 2014 fast immer erfolgreich.

Jede Krankenversicherte sollte also prüfen, ob die eigene Krankenkasse eine Dividende zahlt und die oben beschriebenen Schritte einleiten.

Der Bremer Erwerbslosenverband hält das Vorgehen der Krankenkassen für dreist, rechtswidrig und asozial. Sollte es den Krankenkassen an Geld mangeln, wäre es sinniger die Beitragsbemessungsgrenze anzuheben um sich fehlende Mittel bei den BesserverdienerInnen zu holen, als bei den unterhalb der Armutsgrenze lebenden Hartz IV EmpfängerInnen zu kassieren.

Herbert ThomsenHerbert Thomsen

Bremer ErwerbslosenVerband

bev-bremen@web.de

Lindenstr. 1 b

28755 Bremen

Telefon: 0421 – 69 60 808

 

Anmerkung:

Mit der Einführung von Hartz IV wurde die Arbeitslosenhilfe abgeschafft. Hartz IV ist eine der einschneidendsten sog. „Sozialreformen“ in der deutschen Geschichte. Herbert Thomsen engagiert sich seit 2008 im Bremer Erwerbslosenverband für die Betroffenen.

Der Bremer Erwerbslosenverband (BEV) wurde 2008 in Bremen gegründet und unterhält zwei Beratungsstellen mit dem Schwerpunkt „Hartz IV Beratung“ in Bremen Nord und in der Bremer Neustadt . Der BEV setzt sich für die Rechte der Betroffenen ein und hilft bei der zunehmend schwerer werdenden Inanspruchnahme und Beantragung staatlicher Hilfeleistungen.

Die bisherige Beratungspraxis zeigt z. B. laut BEV, dass ca. 50 % der Bescheide falsch sind (z. B. Fehlerquellen in Mietkosten und zu berücksichtigenden Einkommen – keine oder falsche Nebenkostenanrechnung und/oder falsche Anrechnung von Rente, Kindergeld und sonstigen Frei- und Absetzbeträgen).

Wir danken Herbert Thomsen für diesen Beitrag!

Dietmar Buttler – Sprecher des Regionalverbandes – Die Linke – Südkreis Cuxhaven