Beratungsstellen im Rahmen des Bundesprogramms Bildungsprämie einrichten!

12. April 2018  Allgemein, Hagen

Antrag – Fraktion Der Linken – Kreistag Cuxhaven:

Einrichtung einer oder mehrerer Beratungsstelle/n im Rahmen des Bundesprogramms Bildungsprämie

Der Kreistag beschließt, dass die Überlegung eine Beratungsstelle im Rahmen des Bundesprogramms Bildungsprämie im Kreis Cuxhaven zur Diskussion in den Fachausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit übergeben wird.

Begründung:
Lebenslanges Lernen ist ein wichtiges Thema, das sowohl berufliche als auch allgemeine Aspekte beinhalten sollte. Das Ziel der Bildungsprämie ist es in diesem Zusammenhang, mehr Menschen für die individuelle berufliche Weiterbildung zu mobilisieren. Dies betrifft insbesondere Personengruppen, die sich aus finanziellen Gründen nicht an Weiterbildungsaktivitäten beteiligen.

Aus „Anlage 1 – Übersicht der Beratungsstellen in Niedersachen ist zu entnehmen, dass der Landkreis Cuxhaven bislang keine Beratungsstelle aufweist.

Der Webpräsenz der Bildungsprämie ist zu entnehmen, dass eine möglichst flächendeckende Verteilung der Beratungsstellen über Deutschland angestrebt wird.
„Das Netz an Beratungsstellen für das Programm Bildungsprämie für die 3. Förderphase ist nahezu vollständig. Aspekte beim Aufbau des Beratungsstellennetzwerks sind eine möglichst flächendeckende Verteilung der Beratungsstellen über Deutschland, ihre gute Erreichbarkeit und die Vermeidung von Doppelstrukturen.“

( http://www.bildungspraemie.info/de/antragstellung-27.php – Stand 07.01.2018)

Eine möglichst flächendeckende Verteilung von Beratungsstellen sowie eine gute Erreichbarkeit kann durch den vorliegenden Antrag auch über den Landkreis Cuxhaven erzielt werden. Eine Doppelstruktur kann ausgeschlossen werden, da der Landkreis Cuxhaven bislang keine Beratungsstelle des Beratungsstellennetzwerks aufweist. Die Größe des Landkreises bietet gegebenenfalls die Möglichkeit, mehr als eine Beratungsstelle in verschiedenen Orten zu beantragen. Diese Entscheidung trifft die Kreisverwaltung als Antragssteller.

Kosten
Aus der „Richtlinie zur Förderung von Prämiengutscheinen und Beratungsleistungen im Rahmen des Bundesprogamms Bildungsprämie vom 9. Juni 2017“ geht hervor :
„Die Förderung der Prämienberatungen erfolgt aus Mitteln des Bundes. Die Förderung der Ausgaben für individuelle berufliche Weiterbildung (Prämiengutschein) wird nach Maßgabe der geltenden EU-Verordnungen – aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) – kofinanziert.“

Dietmar Buttler – Fraktionsvorsitzender Der Linken im  Kreistag Cuxhaven