Zur Anhebung der Mietobergrenzen für SozialleistungsbezieherInnen in Bremen 

25. Februar 2017  Allgemein

herbertthomsenDer Bremer Erwerbslosenverband (BEV) kann in der Anhebung der Mietobergrenzen in Bremen für Bezieherinnen von Hartz 4, Grundsicherung und dem Asylbewerberleistungsgesetz keine Verbesserung der Lebenssituation der Betroffen erkennen.

Nutznießer sind nur eine geringe Zahl von Menschen im Leistungsbezug, deren derzeitige Miete nicht anerkannt wird und die deshalb aus den Regelsätzen die nicht gedeckten Kosten der Miete bestreiten müssen. Allen anderen LeistungsbezieherInnen entstehen kaum Verbesserungen.

Die Leidtragenden werden die ca. 100 000 Bremerinnen und Bremer sein, die als Menschen mit einem geringen Einkommen ihre Miete selbst bezahlen müssen. Auch sie müssen mit höheren Mieten rechnen, die von den Unternehmen jetzt durchgesetzt werden können.

Die Wohnungsbauunternehmen und Vermieter werden die Anhebung der Obergrenzen nutzen um eine erneute Anhebung der Mieten auf breiter Ebene zu starten. Die Überproportionale Anhebung der Mieten im unteren Preissegment in den Jahren 2007 bis 2010 in Bremen um 20 Prozent war nur möglich weil die Stadt damals die Obergrenzen im Hartz 4 Bezug entsprechend angehoben hat.

Unter den Bedingungen freier marktwirtschaftlicher Bedingungen auf dem Wohnungsmarkt wirkt sich die Anhebung der Obergrenzen, verbunden mit der derzeitigen Form des Sozialen Wohnungsbaus als gigantische Gewinnmaximierung für Spekulanten und privatwirtschaftliche Wohnungsbauunternehmen aus. Steuergelder verwandeln sich in die Förderung der Milliardärsvillen in Marbella und dem Tessin. Die oft unerträgliche Wohnsituation von Menschen im Sozialleistungsbezug wird die Anhebung nicht verändern.

Insgesamt treibt die Wohnungspolitik der Bremer Landesregierung die soziale Spaltung der Stadt weiter voran. Ohne eine Wohnungsbaupolitik der Stadt in eigener Regie oder von Wohnungsgenossenschaften bleibt nichts als Gewinnförderung von privaten Unternehmen.

Der BEV hält die Anhebung der Obergrenzen nicht für eine sinnvolle Maßnahme der Verbesserung der Wohnsituation der Menschen mit Sozialleistungsbezug und geringem Einkommen.

Für Rückfragen stehen wir zur Verfügung

Mit freundlichem Gruß

Herbert Thomsen

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