Antrag Der Linken gegen die “Freihandelsabkommen” TTIP, CETA und TiSA im Rat der Gemeinde Hagen im Bremischen mit überwältigender Mehrheit angenommen.

25. Februar 2015  Allgemein, Hagen

Dietmar Buttler – Mitglied im Gemeinderat und Sprecher der Linken im Südkreis Cuxhaven hierzu:”Das der Antrag der Linken zu den derzeit verhandelten „Freiheitsabkommen“ auf der Sitzung des Rates am 23.02.2015 mit nur einer Gegenstimme angenommen wurde – hat mich positiv überrascht.“

Buttler:“Dieses Ergebnis zeigt, dass der Rat der Einheitsgemeinde Hagen durchaus in der Lage ist – über Parteigrenzen hinweg – konstruktive Arbeit zu leisten!” Buttler weiter:”Das die SPD-Fraktion einen eigenen Antrag in dieser Angelegenheit nach einer sachlichen Debatte zurückzog und geschlossen für den weitergehenden Gegenantrag der Linken stimmte –  verdient durchaus Respekt!”

Hier der Antrag der Linken im Wortlaut:

Gegenantrag in bezug Antrag 2015/002 der SPD Fraktion – Hagen im Bremischen
für den Rat der Gemeinde Hagen im Bremischen

Der Rat der Gemeinde Hagen im Bremischen möge beschließen:

Der Rat erklärt:

Cornelia und Dietmar Buttler 21.09.2014 - Wochenmarkt Hagen - 21.09.2015 -Info-Tisch zu den Freihandelsabkommen

Cornelia und Dietmar Buttler 21.09.2014 – Wochenmarkt Hagen – 21.09.2015 -Info-Tisch zu den Freihandelsabkommen

Bei den derzeit verhandelten „Freihandelsabkommen“ TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership) – EU / USA), CETA (Comprehensive Economic and Trade Agreement – EU / Kanada) und TiSA (Trades in Services Agreement – multilaterales Dienstleistungsabkommen) handelt es sich um eine „neue Generation“ von bi- und multilateralen Handelsverträgen, die eine Machtverschiebung zum Ziel haben, weg von demokratisch gewählten Politikern, hin zu multinationalen Konzernen. Diese Art von Verträgen stellt einen massiven Eingriff in unsere kommunale Gestaltungshoheit und unsere kommunale Selbstverwaltung dar.

Der Rat lehnt TTIP, CETA und TiSA in der derzeit bekannten Form ab.

Der Bürgermeister der Einheitsgemeinde Hagen  wird aufgefordert, diese ablehnende Haltung

a) gegenüber dem Deutschen Gemeindetag auszudrücken,

b) den Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern im Europäischen Parlament, im Bund und im Land bekannt zu geben und sie aufzufordern, den Abkommen in der derzeit bekannten Form nicht zuzustimmen,

c) der Bundeskanzlerin und dem Bundeswirtschaftsministerium gegenüber zum Ausdruck zu bringen,

d) die Öffentlichkeit davon in Kenntnis zu setzen.

Begründung:

Es gibt verschiedene Aspekte, von denen wir als Kommunen direkt betroffen wären:

1. Demokratie und Transparenz

Derzeit finden zwischen der EU und den USA Geheimverhandlungen zum Transatlantischen Freihandelsabkommen TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership) statt – unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Zugang zu den Dokumenten haben hingegen 600 Vertreter von Großkonzernen. Nicht einmal die EU-Abgeordneten haben uneingeschränkten Zugang zu den Dokumenten. Und obwohl Städte und Kommunen direkt betroffen sind, werden die kommunalen Spitzenverbände nicht in die Verhandlungen eingebunden. Dies entspricht nicht unserem Verständnis von Demokratie. Vielmehr muss die Einbeziehung in die Verträge so frühzeitig erfolgen, dass die Gestaltungsfähigkeit gegeben ist.

Daher fordern wir einen vollständigen Einblick in alle Verhandlungsdokumente sowie die Einbeziehung in die Verhandlungen. Dies fordern wir für TTIP, CETA und TiSA.

2. Investitionsschutz für Konzerne

Internationale Konzerne erhalten ein Sonderklagerecht gegen demokratisch beschlossene Gesetze. Zwischen Staaten mit funktionierenden Rechtssystemen ist eine Investitionsschutzklausel überflüssig. Vielmehr stellen „private Schiedsgerichte“ ein Parallelrechtssystem dar, das grundlegende Prinzipien des Rechtsstaates unterläuft und Konzerne mächtiger macht als demokratisch gewählte Regierungen.
Da sogar die Beschlüsse von Gemeinden Anlass für solche Klagen sein können, würde dies dazu führen, dass wir uns in vorauseilendem Gehorsam bei jedem unserer Beschlüsse überlegen müssten, ob sie eventuell die Gewinnerwartung eines Konzerns schmälern würden und somit eine Klage gegen den Staat nach sich ziehen könnten.
Angesichts der Tatsache, dass in den letzten Jahren die Anzahl der Investor-Staat-Klagen sprunghaft angestiegen ist, stellen wir uns die Frage, wie viele solche Klagen sich ein Staat, eine Stadt oder eine Gemeinde leisten kann. Wer bezahlt? Der Bund, die Stadt oder die Gemeinde?

Einen solchen Eingriff in unsere kommunale Entscheidungshoheit lehnen wir ab!

3. Kommunale Daseinsvorsorge, öffentliches Beschaffungswesen, Dienstleistungssektor und Kommunale Selbstverwaltung

Kommunale Daseinsvorsorge (z.B. Wasserver- und Abwasserentsorgung, Energie)
Da bei diesen Arten von Handelsabkommen typischerweise die Regeln zum grenzüberschreitenden Handel mit Dienstleistungen und der Schutz ausländischer Investoren im Fokus stehen, ist zu befürchten, dass sie sich negativ auf die Organisationshoheit der Kommunen und die kommunale Handlungsautonomie auswirken.

Öffentliches Beschaffungswesen (in den USA schon weitgehend privatisiert)
TTIP und CETA würden die kommunale Organisationsautonomie gefährden. Mittelständische Unternehmen vor Ort dürften nicht mehr bevorzugt werden. Dadurch käme es zu einer Minderung der Gewerbesteuereinnahmen und einer Schwächung der lokalen Unternehmen.
Dienstleistungssektor (Bauwesen, Transportwesen, Gesundheit, soziale Dienstleistungen)

Immer mehr Bereiche des öffentlichen Dienstleistungssektors werden zum „allgemeinen wirtschaftlichen Interesse“ deklariert. Dadurch werden die Gebietskörperschaften gezwungen, diese gemäß einer „Marktzugangsverpflichtung“ im Wettbewerbsverfahren (künftig weltweit?) auszuschreiben. Das Gemeinwohl muss in diesen sensiblen Bereichen weiterhin im Vordergrund stehen.

Kommunale Selbstverwaltung

Obwohl die EU laut Lissabon-Vertrag und gemäß Subsidiaritätsprinzip nicht in die kommunale Selbstverwaltung eingreifen darf, duldet unsere Bundesregierung mit den Verträgen diesen Gesetzesübertritt und befördert ihn sogar noch.

4. Positivlisten-Ansatz / Negativlisten-Ansatz

Es gibt zwei Modelle der Liberalisierung.

Der Positivlisten-Ansatz besagt, dass nur die Bereiche der kommunalen Daseinsvorsorge/ des Dienstleistungsbereiches der Liberalisierungspflicht unterliegen, die ausdrücklich in die Liste der Zugeständnisse aufgenommen werden.

Beim Negativlisten-Ansatz hingegen sind alle Bereiche von den Liberalisierungsverpflichtungen des Abkommens erfasst, die nicht ausdrücklich ausgenommen sind. Es ist zu befürchten, dass TTIP, CETA und TiSA einen sog. Negativlisten-Ansatz verfolgen.

5. Stillstandsklausel und Ratchet-Klausel

Alle drei Handelsabkommen enthalten sowohl die Stillstands- als auch die Ratchetklausel. Die Stillstandsklausel legt fest, dass nach Einigung auf einen Status der Liberalisierung dieser nie wieder angehoben werden darf. Die Ratchetklausel besagt, dass ein staatliches Unternehmen, wie etwa die Stadtwerke, das einmal von einem privaten Investor gekauft wurde, niemals wieder rekommunalisiert werden darf.

Es hat sich in jüngster Vergangenheit gezeigt, dass – aus guten Gründen – zahlreiche Privatisierungen öffentlicher Güter wieder rückgängig gemacht wurden. Daher lehnen wir solche „Endgültigkeitsklauseln“ ab. Vielmehr ist zu beanstanden, dass keine generelle Austrittsklausel formuliert wurde.

6. Living Agreement und Rat für Regulatorische Kooperation

Im Oktober 2013 hielt EU-Handelskommissar Karel de Gucht eine Rede in Prag, in der er vorschlug, TTIP solle einen regulatorischen Kooperationsrat einrichten.i Die EU-Kommission plant nun in der Tat die Etablierung eines „Regulierungsrates“, in dem EU- und US-Behörden mit Konzern-Lobbyisten zusammenarbeiten, um Regulierungsmaßnahmen zu diskutieren und gegebenenfalls Standards zu lockern. Die Beteiligung Kommunaler Spitzenverbände ist nicht vorgesehen.“

In einer Rede am Aspen Institute in Prag bezeichnete Karel de Gucht das Abkommen darüber hinaus als „lebendes Abkommen“, was nichts anderes bedeutet, als dass sich die Verhandlungspartner auf ein allgemeines Rahmenabkommen einigen und die Details (z.B. Absenkung der Standards) dann in einem Ausschuss (im Nachhinein) weiterverhandeln. All dies geschieht am Europaparlament vorbei und entzieht sich dadurch jeglicher demokratischen Kontrolle.

Für Vereinbarungen, die derart weitreichend in die staatliche und kommunale Regulierungshoheit eingreifen, bedarf es Standards der Transparenz und der demokratischen Legitimation, auch wenn es sich um internationale Abkommen handelt.

Aus den genannten Gründen lehnen wir diese „neue Generation“ von Handelsabkommen ab und setzen uns bei den entscheidenden Stellen dafür ein, die Abkommen abzulehnen. Darüber hinaus appellieren wir an andere kommunale Räte, Gremien, Entscheidungsträger und Verbände, ebenso zu verfahren.

Mit freundlichen Grüßen – Dietmar Buttler