Linke Niedersachsen fordert AfD-Verbotsverfahren!
Der niedersächsische Verfassungs-schutz hat den AfD-Landesverband als extremistische Bestrebung eingestuft und als Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung hochgestuft. Die Linke Niedersachsen sieht darin eine Bestätigung dessen, wovor Initiativen, Beratungsstellen und viele Engagierte seit Jahren warnen.
Thorben Peters, Landesvorsitzender der Linken Niedersachsen, erklärt:
„Dass nun auch endlich der Verfassungsschutz gemerkt hat, dass die AfD aus Anti-Demokraten besteht, ist lange überfällig. Wer Menschenrechte relativiert, demokratische Institutionen verächtlich macht und rassistische Hetze normalisiert, steht nicht auf dem Boden unserer Verfassung – sondern arbeitet gegen sie. Die entscheidende Frage ist jetzt nicht die Schlagzeile, sondern die Konsequenz: Keine Zusammenarbeit, keine Normalisierung, kein Wegducken.“
Peters fordert die Landesregierung auf, die rechtlichen Voraussetzungen für ein Parteiverbotsverfahren nach Artikel 21 Absatz 2 Grundgesetz zu prüfen und ein entsprechendes Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht vorzubereiten:
„Wenn eine Partei aktiv und planvoll darauf hinarbeitet, die freiheitlich-demokratische Grundordnung auszuhöhlen, dann ist der Rechtsstaat nicht zur Neutralität verpflichtet – sondern zum Handeln. Ein Verbotsverfahren ist kein politisches Instrument, sondern ein verfassungsrechtliches Schutzinstrument. Und um diesen Schutz muss Olaf Lies sich jetzt kümmern.“