Im Bereich der Hafendienstleistungen soll die deutsche Flagge bindend werden, um Arbeits- und Ausbildungs-plätz sowie Arbeitsbedingungen zu sichern. Auch Niedersachsen muss handeln!
Franziska Junker, Mitglied im geschäftsführenden Vorstand der Partei DIE LINKE Niedersachsen, begrüßt den jüngsten Beschluss des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages bezüglich einer Flaggen-Verordnung.
Demnach soll die Bundesregierung aufgefordert werden, bis März 2023 eine Verordnung zur Vorschreibung der deutschen Flagge für den Einsatz von Schleppern auf Bundeswasserstraßen sowie auf den seewärtigen Zufahrten in den Häfen vorzulegen. Die Verordnung wirkt unmittelbar, sodass sich die Länder nicht mehr aus der Verantwortung ziehen können. Ein solcher Schritt ist notwendig, um wichtige Arbeits- und Ausbildungsplätze für Seeleute zu sichern und kritische Versorgungszweige in der Hand zu behalten. Konkret hieße das für Beschäftigten:
Tarifvertrag, bessere Löhne und Arbeitsschutz sowie bessere Ausbildungsbedingungen zum Lotsen. Diese Forderung wird auch von der zuständigen Gewerkschaft ver.di unterstützt.
Im Bereich der Schleppschifffahrt ist noch ein Großteil der Seeleute unter diesen Bedingungen beschäftigt. „Das darf uns nicht wegbrechen“, sagt Franziska Junker und fordert die Bundesregierung auf, die Verordnung schnellstmöglich auf den Weg zu bringen und die betroffenen Bundesländer – auch Niedersachsen – in die Pflicht zu nehmen und für Klarheit zu sorgen: „Gute Arbeit in den Häfen, dafür müssen sich Land und Bund stark machen“, fordert Junker.