Im Mai 2022 (Stichtag 15.Mai 2022!) findet die nächste sogenannte „Zensus-Erhebung“ in Deutschland und somit auch im Kreis Cuxhaven statt. Einschlägig seit 1987 ist die Zensus-Erhebung) auch als „Volkszählung“ bekannt! Ermittelt werden z. B. Alter, Geschlecht oder Staatsbürgerschaft sowie Daten zur Wohn- und Wohnraumsituation. Laut Planung sollte die Durchführung des Zensus im vergangenen Jahr durchgeführt werden (eine Volkszählung ist alle zehn Jahre vorgesehen). Auf Grund der Corona-Pademie wurde der Zensus auf den Mai 2022 verlegt.
Dietmar Buttler – DIE LINKE – Kreistagsabgeordneter im Kreis Cuxhaven hierzu:
„Vorwiegend sollen vorhandene Verwaltungsdaten genutzt werden und die Online-Auskunft beim Zensus 2022 der vorrangige Meldeweg sein. Nicht zu trotz werden aber auch Millionen Bürgerinnen und Bürger in der Republik laut statistisches Bundesamt in Wiesbaden direkt befragt.
In diesem Zusammenhang bitte ich Landrat Bielefeld aktuell um schriftliche Antwort folgender Anfrage: Ist auszuschließen, dass Angehörige folgender Berufsgruppen als Erhebungsbeauftragte im Landkreis Cuxhaven eingesetzt werden: Einwohnermeldeamt, Ordnungsamt, Standesamt, Steuerverwaltung, Ausländeramt, Sozial- oder Bauamt, Polizei, Bußgeldstelle, Jugendamt, Finanzamt?
Hintergrund: Laut gemäß § 14 Abs. 1 S. 2 Bundesstatistikgesetz (BStatG) dürfen sogenannte Erhebungsbeauftragte nicht eingesetzt werden, wenn aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit oder aus anderen Gründen Anlass zur Besorgnis besteht, dass Erkenntnisse aus der Tätigkeit als Erhebungsbeauftragte zu Lasten der Befragten oder Betroffenen genutzt werden.
Grundsätzlich gilt sicherlich – für eine fundierte Politik sind stichhaltige Daten und Statistiken notwendig. Leider wurde allerdings auf Basis des letzten Zensus 2011 kein einziges größeres politisches Vorhaben realisiert. Beispiel: Die Politik hat weitgehend tatenlos zugesehen, wie sich der offensichtliche (!) Pflegenotstand über die Jahre vor aller Augen zunehmend verschärfte.
Nebenbei: Aktualisierte Daten auf Bundesebene sind nicht notwendig zwecks Bedarf an Kita- und Schulplätzen und dem Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs einschätzen zu können. Diese Zahlen zur Entwicklung von Geburten beispielsweise liegen den kommunalen Meldebehörden grundsätzlich vor!
Klar sollte sein: Riesige, schwer kontrollierbare zentrale Datensammlungen bergen stets ein hohes Missbrauchspotential. Die offensichtlich mangelhafte Anonymisierung der Daten ist eine große Gefahr für informationelle Selbstbestimmung, Datenschutz und Datensicherheit.
Und auch die Frage muß somit erlaubt sein, ob die für die Volkszählung erforderlichen 1,5 Milliarden Euro, die nicht zuletzt die Länderhaushalte belasten werden, in einem angemessenen Verhältnis zum Nutzen einer solchen Vollerhebung der Daten der Bevölkerung stehen. Aus Sicht der Linken ist dies sicherlich nicht der Fall.
Fazit: Politik braucht verlässliche Daten und Statistiken, aber solide Zahlen machen leider noch lange keine solide Politik.“