Kreistagsmitglied Dietmar Buttler – DIE LINKE:
„In einem aktuellen Antrag stellen wir zum nächsten Kreistag im Kreis Cuxhaven u. a. folgende Forderungen:
Die Verwaltung des Kreises Cuxhaven wird beauftragt, in allen noch nicht rechtsgültigen Bebauungsplänen, die Wohnbauflächen vorsehen, 40 % der Fläche gemäß § 9 Abs. (1) Punkt 7 Baugesetzbuch (Bau-GB) für geförderten Wohnungsbau festzusetzen.
Eine noch zu gründende kommunale Wohnungsbaugesellschaft des Landkreises Cuxhaven ist anzuweisen, bei allen Neubauvorhaben von mindestens 50 % der Wohnungen im Geschosswohnungsbau (!) mit einer Mietpreisbindung vorzusehen.
Ein jahrelanger Anlauf ist in diesem Zusammenhang zwecks Aufgabenerfüllung zu vermeiden. Die zukünftige kommunale Wohnungsbaugesellschaft ist somit in Bezug Stammkapitaleinlage entsprechend auszugestalten. Hiermit wird nicht zuletzt gewährleistet – das die Gesellschaft mit einer bemerkbaren Förderungs- und Bautätigkeit beginnen kann.
In Bezug bauliche Verträge mit privaten Bauherren ist mindestens eine 40 %-Quote für Wohnungsbau mit Mietpreisbindung zu gewährleisten.
Unsere Begründung:
Durch eine Sozialquote kann beim Bau von Wohnungen durch öffentliche und private Investoren abgesichert werden, dass auch im bezahlbaren Segment Wohnungen entstehen. Durch die Einführung von Sozialquoten können Investorinnen und Investoren an ihre soziale Verpflichtung durch Eigentum und Kapital gebunden werden. Die Quote hat nebenbei den Vorteil, dass nicht nur über staatliche Zuschüsse bezahlbarer Wohnraum entsteht, sondern etwa durch Mietpreis- und Belegungsbindung private Investoren ihren Beitrag leisten.
Zum Beispiel in Bremen wurde eine Quote bereits z. B. 2013 eingeführt und verpflichtet beim Verkauf von städtische Grundstücken oder Schaffung von neuen Baurecht, dass in einem ersten Schritt 700 neue Sozialwohnungen entstehen. Von den 700 zu fördernden Wohneinheiten waren nach einem Jahr (2014) bereits 650 Förderkontingents durch Anträge und Ausschreibungen vergeben bzw. Grundsteinlegungen erfolgt.
In diesem Zusammenhang: Im Landkreis sind zur Zeit zwei kommunale Wohnungsbaugesellschaften lediglich begrenzt tätig: Die Siedlungs AG in Cuxhaven und die Hadelner Baugesellschaft in der Samtgemeinde Land Hadeln. Auf Kreisebene fehlt eine Wohnungsbaugesellschaft!
In Erinnerung: In Niedersachsen sind die Mieten in den letzten Jahren kontinuierlich und rasant gestiegen. Diese Entwicklung ging auch am Kreis Cuxhaven nicht vorbei. Hier stiegen z. B. in der Stadt Cuxhaven die Mieten um 27 %!
Fazit: Von den Mitgliedern des Sozialausschusses erhielt die Kreisverwaltung in Bezug unseres Antrages vorerst einen Prüfauftrag.“