Die Corona-Krise verschärft die Sorgen vieler Mieterinnen und Mieter. Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit führen zu sinkenden Einkommen. Der Bundestag hat jetzt über Vorschläge der Fraktion DIE LINKE debattiert, um den Kündigungsschutz für Mieterinnen und Mieter zu verbessern und überhöhte Mieten zu deckeln.
„Wir fordern, dass Mietern, die von der Corona-Krise stark betroffen sind, ein zusätzlicher Kündigungsschutz gewährt wird, wenn sie ihre fälligen Mieten nicht fristgerecht bezahlen konnten. Diese Regel galt bereits in der ersten Pandemie-Phase von April bis Juni. Es muss verhindert werden, dass Menschen in dieser Krise ihre Wohnung verlieren“, so Victor Perli, der für unsere Region zuständige Bundestagsabgeordneter der LINKEN. Eigenbedarfskündigungen sollten zudem nur noch für den Wohngebrauch der Eigentümerin oder des Eigentümers selbst oder der engsten Familienangehörigen als Erstwohnsitz erlaubt sein. „Vor allem ältere und vor Ort verwurzelte Mieterinnen und Mieter müssen vor dieser sozialen Härte besser geschützt werden“, so Perli.
Angesichts der Meldungen über sinkende Durchschnittslöhne und die gleichzeitig weiter steigenden Mieten sagt Bernd Riexinger, Vorsitzender der Partei DIE LINKE:
„Die Bundesregierung darf nicht zulassen, dass Menschen im Corona-Winter vor die Tür gesetzt werden. Das Problem wächst, weil vielen Menschen in der Krise die Einnahmen fehlen, die Mieten aber weiter steigen.
Wohnen ist ein Grundrecht und muss von der Allgemeinheit abgesichert werden. Zwangsumzüge gehören grundsätzlich verboten. Vor allem jetzt, im Winter und in der Corona-Krise wäre es vollkommen unverantwortlich, Menschen in der Kälte auf die Straße zu setzen. Menschen müssen sich gerade in der Krise ihrer Wohnung sicher sein können.
Der Corona-Kündigungsschutz für Mieterinnen und Mieter muss dringend neu aufgelegt werden. Wohnungskündigungen treffen vor allem die finanziell Schwächsten. Die Forderung des DGB ist absolut richtig, dass die während der Corona-Krise auflaufenden Mietschulden nicht auch noch verzinst werden dürfen.
Der Corona-Kündigungsschutz muss Mal auch für Gewerbeimmobilien gelten. Damit schützen wir Traditionsbetriebe, Clubs und kleine Gastronomiebetriebe, die keine Ersparnisse und keinen Konzern im Rücken haben, der ihnen über die Flaute helfen kann.“