In einem Antrag der Fraktion Der Linken im Kreistag Cuxhaven – gestellt am 30.05.2018 (!) – heißt es u. a.: Für die Anschaffung eines zweiten (begehbaren) Bücherbusses samt Personal der Kreisfahrbücherei werden umgehend die entsprechenden finanziellen und personellen Mittel zwecks Realisierung zur Verfügung gestellt.
Hierzu stand nun aktuell ein Beschlussvorschlag der im Zuge des Antrages Der Linken gegründete „Arbeitsgruppe Bücherbus“ auf der Tagesordnung des Kulturausschusses am 18. Juni 2020.
Dietmar Buttler, Fraktionsvorsitzender Der Linken zur Vorgeschichte:“Bis 2005 waren im Kreis Cuxhaven zwei Bücherbusse unterwegs. Eine bundesweit zurecht mit Lob überhäufte Einrichtung! Aus sog. Kostengründen wurde ein Bus 2005 aus dem Verkehr gezogen. Konsequenz: Seither können etliche Orte, Schulen, Seniorenheime, und Kitas im Kreis nur unzureichend bzw. nicht angefahren werden! Beispiel: Von 112 Kitas im Landkreis werden z. Z. lediglich 40 bedient. Nicht zuletzt führte diese Maßnahme beim reduzierten Team zur Ausdehnung der Fahrzeiten auf täglich 11 Stunden. Dieser Mißstand muß behoben werden!“
Buttler weiter:“Ein 2. Bücherbus ist nach Auffassung der Fraktion Der Linken im Kreistag weiterhin dringend erforderlich! Wir sehen daneben allerdings auch – das auf Grund der Corona-Pandemie z. B. Einnahmen der Kommunen in bezug Gewerbesteuer dramatisch wegbrechen. Invistitionen werden somit in allen Bereichen stark erschwert. Vor diesem Hintergrund haben wir dem – sicherlich in Bezug des Antrages Der Linken abgespeckten – Vorschlag der Arbeitsgruppe zugestimmt. Somit wurden nun hoffentlich die Weichen für einen dringend gebrauchten 2. Bücherbus gestellt.“
Folgender Beschlussvorschlag an den Kreistag wurde im Kulturausschuss am 18. Juni einstimmig verabschiedet:
Die Verwaltung wird beauftragt, daß vorgestellte Konzept zum Einsatz eines zweiten, nicht begehbaren Kleinbus für die Aufgaben der Fahrbücherei sobald wie möglich umzusetzen und dafür ein neues Fahrzeug mit Ausbau und Ausstattung anzuschaffen. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind im Nachtragshaushaltsplan 2020/2021 oder im Haushaltsplan 2022 aufzunehmen. Fördermittel sind entsprechend zu beantragen.