Dietmar Buttler und Carsten Zinn – die Sprecher Der Linken im Südkreis Cuxhaven und Ratsmitglieder in Hagen und Beverstedt – fordern Mängel an der Infrastruktur der Kommunen in Bezug Flüchtlingsunterbringung sofort zu beheben, da diese die Integration erheblich erschweren – wenn nicht gar verhindern könnten. Nach Ansicht der beiden Sprecher müssen entsprechende Anforderungen in der Formulierung von verbindlichen und menschenwürdige Mindeststandards in den Kommunen konkretisiert und nachprüfbar gemacht werden.
Die Kommunen sind laut Buttler und Zinn schlicht verpflichtet, Flüchtlinge in Unterkünften, die einen menschenwürdigen Aufenthalt ohne gesundheitliche Beeinträchtigung gewährleisten, unterzubringen.
Buttler hierzu:“Wie u. a. der seit Jahren dem Gemeinderat Hagen bekannte, insbesondere energetische Sanierungsbedarf. im Flüchtlingswohnheim am Grünen Weg in Hagen zeigt, sind nach unserer Meinung strikt verbindliche Mindeststandards in den Kommunen notwendig!“ Deren Einhaltung ist sicherzustellen und fortlaufend zu kontrollieren!
Die menschenwürdigen Standards für die Unterbringung von Flüchtlingen in den Kommunen sollten laut Buttler und Zinn zum Beispiel mindestens folgende Kriterien erfüllen:
Flüchtlinge in sind Unterkünften, die einen menschenwürdigen Aufenthalt ohne gesundheitliche Beeinträchtigung gewährleisten, unterzubringen. Gesundheitliche Beeinträchtigen durch bauliche und energetische Mängel sind auszuschließen.Auftretende Mängel sind zügig zu beheben.
Die Wochenarbeitszeiten von einzusetzende Integrationsbeauftragte muß 30 Stunden betragen. Ein Büro mit entsprechenden Arbeitsmaterial und PC ist vorzuhalten.
Ein „Arbeitskreis Asyl“ ist mindestens einmal im Monat zu einer Sitzung einzuberufen.
Der Standort für die Unterkünfte darf nicht in einem „Randgebiet“ liegen. Die Unterkünfte müssen eine ÖPNV-Anbindung haben und eine gleichberechtigte Teilhabe am öffentlichen Leben gewährleisten.
Die Wohnräume müssen eine Mindestgröße von 10 qm pro Person haben. Flure, Küchen und Gemeinschaftsräume bleiben bei der Berechnung der Wohnfläche unberücksichtigt.
Familien haben einen Anspruch auf gemeinsame Unterbringung.
Es dürfen nicht mehr als zwei Einzelpersonen in einem Raum untergebracht werden.
Bei der Unterbringung werden Kriterien wie Herkunft, individuelle Lebenslage, Religionszugehörigkeit berücksichtigt.
Auf die besondere Schutzbedürftigkeit von Kindern, Menschen mit Behinderung, älteren Menschen, traumatisierten Menschen ist Rechnung zu tragen.
Die Selbstversorgung der Menschen muss gewährleistet sein.
Zinn und Buttler abschließend:“Die zunehmenden Konfliktherde in der Welt führen dazu, dass die Anzahl der schutzsuchenden Flüchtlinge in Deutschland steigt. Es ist eine völker- und verfassungsrechtliche Verpflichtung der Bundesrepublik Deutschland, Flüchtlinge und Asylsuchende aufzunehmen. Insbesondere auf die Kommunen kommen hier jedoch Kosten zu, die sie mit den für sie bislang zur Verfügung stehenden Finanzmitteln nicht schultern können.Es ist daher dringend erforderlich, dass Kommunen von diesem finanziellen Druck befreit werden, um eine menschenwürdige und sozial integrierte Unterbringung, Betreuung und Versorgung zu ermöglichen. Die Fraktion Der Linken im Bundestag hat hierzu am 08.01.2015 einen entsprechenden Antrag gestellt. Der Antrag wurde vom Bundestag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. “
Carsten Zinn und Dietmar Buttler – Sprecher Der Linken im Regionalverband Südkreis Cuxhaven und Ratsmitglieder in den Einheitsgemeinden Beverstedt und Hagen