Flughafen Cuxhaven/Nordholz: Sicherheit der Bevölkerung gefährdet?

12. März 2019  Allgemein, Hagen

Die Kreistagsfraktion – DER LINKEN im Kreis-tag Cuxhaven möchte in einer aktuellen Anfrage an die Verwaltung folgende Fragen beantwortet haben:

Ist die Sicherheit der Bevölkerung im Um-feld des Flughafens Cuxhaven/Nordholz grundsätzlich gewährleistet?

Welche Institutionen kommen für den Sach- und/oder Personenschaden auf, sollte z. B. ein militärisches bzw. ziviles Luftfahrzeug ab-stürzen, das von dem z. Z ohne Betriebser-laubnis arbeitenden Flughafen Cuxhaven/ Nordholz gestartet ist?

Dietmar Buttler – Fraktionsvorsitzender – Die LINKE – hierzu:“Wir stellen diese Anfrage zusammen mit Heiner Maßmann, Ratsmitglied im Gemeinderat – Wurster Nordseeküste! Hintergrund: In 2019 soll mit der Stationierung des neuen Hubschraubers NH90 auf den Flughafen Cuxhaven/Nordholz begonnen werden – obwohl der Hubschrauber anscheinend erhebliche Mängel aufweist. Der parlamentarische Staatssekretär Peter Tauber gab unlängst auf Anfrage DER LINKEN im Bundestag bekannt, dass von 7 „NH90″-Transporthubschrauber lediglich 4 betriebsbereit sind.“

Heiner Maßmann:“Der Helikopter ist selbst erfahrenen Piloten zu unsicher! Im Juni 2014 kam es fast zu einem Absturz – da Teile der Elektronik aussetzten. Soldaten haben im Anschluss den Flugbetrieb verweigert. In Okt. 2017 wurde der Flugverkehr des NH90 wegen technischer Probleme zeitweise eingestellt. Es stellt sich hier also unweigerlich die Frage nach der Sicherheit der Bevölkerung im Umfeld des Flughafens Cuxhaven/Nordholz.“

Buttler und Maßmann übereinstimmend:“ Letztlich hat bis zum heutigen Tag der Flughafen Cuxhaven/Nordholz keine gültige Betriebserlaubnis! In 2. Instanz hat zum Beispiel das Oberverwaltungsgericht Lüneburg 2016 bestätigt, dass der Flugplatz grundsätzlich keine Genehmigung besitzt. Betroffen sind der militärische- und der zivile Bereich. Eine Revision lehnte das Gericht ab. Es ist aus Sicht DER LINKEN allein vor diesem Hintergrund nicht ersichtlich – wer bei einem eventuellen Unfall, sei es durch eine militärisches oder ziviles Fluggerät verursacht, für den entstandenen Sach- bzw. Personenschaden aufkommen würde!“