Die Fraktion DER LINKEN im Kreistag des Kreises Cuxhaven kann den förmlichen Widerspruch des Oberbürgermeisters von Cuxhaven gegen die zu zahlende Kreisumlage voll und ganz nachvollziehen! Die Verantwort-lichen der Stadt haben letztlich die Pflicht – zu prüfen – ob der ihr vorliegende „Festsetzungsbe-scheid“ der Kreisverwaltung rechtmäßig ist! Nach Ansicht DER LINKEN sind Zweifel durchaus angebracht (siehe unten)!
Beispiel: Auf der letzten Sitzung haben die Abgeordneten des Kreistages des Kreises Cuxhaven mit deutlicher Mehrheit u. a. beschlossen, dass die „Jagdsteuer“ zukünftig nicht mehr erhoben wird. DIE Fraktion DER LINKEN hat sich auf dieser Sitzung ohne wenn und aber gegen eine Abschaffung der Jagdsteuer ausgesprochen!
Dietmar Buttler – Fraktionsvorsitzender DER LINKEN im Kreistag Cuxhaven: „Der entstandene Ertragsverlust wird u. a, über die Kreisumlage und somit den Haushalten der Kommunen im Kreis finanziert! Den Kreisen ist aber grundsätzlich verwehrt die gesetzlich angelegte Rangordnung dadurch zu unterlaufen, dass sie die von ihnen bestimmbaren Einnahmequellen bewusst zu Lasten der Kreisumlage verschonen bzw. fehlerhaft veranschlagen (OVG Schleswig, Urteil vom 20.12.1994,AZ 2 K/94).“
Buttler weiter:“Im Übrigens lautet das Niedersächsische Gesetz über den Finanzausgleich im § 15 Abs 1: Soweit andere Erträge eines Landkreises seinen Bedarf nicht decken ist eine Umlage von den kreisangehörigen Gemeinden, Samtgemeinden …. zu erheben. Eben nur dann! Mit der Entscheidung – die Jagdsteuer nicht mehr zu erheben – haben die Abgeordneten des Kreistages somit eindeutig das falsche Signal gegeben!“