Zur Meldung, dass die Bundesagentur für Arbeit ihre Bargeldautomaten abschaffen will, eine klare Ansage:
Sozialleistungsträger sind in besonders dringenden Fällen verpflichtet, Vorschüsse sofort in Bargeld auszuzahlen. Die dafür erforderlichen Infrastrukturen müssen die öffentlichen Träger von Sozialleistungen zur Verfügung stellen. Bei einer Auszahlung an Supermarktkassen würden diese hoheit-lichen Aufgaben über dazu Nichtbefugte abgewickelt. Außerdem müssten sich Betreffende an der Supermarktkasse als in Not befindliche Bürger/innen outen, was im Widerspruch zum Sozialdatenschutz stünde. Es gibt keinen nachvollziehbaren Grund, warum Jobcenter und Arbeits-agenturen nicht weiter in der Pflicht stehen sollen, ihre Infrastruktur auszubauen und aufrecht zu erhalten.