Hannover, 22. September 2016: DIE LINKE. Niedersachsen unterstützt Protestaktion gegen Bundesteilhabegesetz:
Das Bundesteilhabegesetz der Bundesregierung verdient seinen Namen nicht. Es verbessert die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen kaum. Leistungen sind immer noch abhängig vom Geldbeutel der Betroffenen, das Wunsch- und Wahlrecht wird unter Kostenvorbehalt gestellt und der leistungsberechtigte Personenkreis wird stark eingeschränkt. Das hat nichts mit der Verwirklichung von Menschenrechten zu tun, das ist ein Spargesetz!
Die Bundesregierung hatte versprochen ein modernes Teilhaberecht zu schaffen, das aus dem Fürsorgesystem herausführt. Dieses Ziel wird mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht erreicht!
Leistungen bleiben abhängig vom Geldbeutel der Betroffenen, was zwangsläufig zu Altersarmut führt. Zwar gibt es im Kabinettsentwurf keine Anrechnung des Einkommens und Vermögens von LebenspartnerInnen mehr (ab 2020). Von einer vollkommenen Einkommens- und Vermögensunabhängigkeit sind wird dennoch weit entfernt.
DIE LINKE in Niedersachsen kritisiert, dass das Wunsch- und Wahlrecht unter Kostenvorbehalt gestellt wird. Denn zukünftig können Teilhabeleistungen an mehrere Leistungsberechtigte gemeinsam erbracht werden. Betroffene müssten sich beispielsweise eine Assistenz teilen und könnten somit nicht mehr selbstbestimmt über ihre Tagesplanung entscheiden. Möchte einer ins Kino, können die anderen nicht zum Sport. Diese Beschneidung des Wahlrechts und der Selbstbestimmung lehnen wir zusammen mit den Betroffenen ab!
Wir begrüßen die bundesweite Einführung des Budgets für Arbeit. Dadurch wird der Übergang von einer Werkstatt auf den ersten Arbeitsmarkt erleichtert. Eine bundesweit einheitliche Regelung wird jedoch nicht geschaffen. Die Leistungen für das Budget für Arbeit werden nämlich nicht nur gedeckelt, sondern auch vom Landesrecht abhängig gemacht. Jedes Bundesland kann somit die Höhe der Leistungen selbst bestimmen. Damit ist zu befürchten, dass die Leistungen nicht bedarfsgerecht gewährt werden und die Regelungen von vielen Landesregierungen aufgeweicht werden. DIE LINKE fordert eine bundesweit einheitliche Regelung.
Der Gesetzesentwurf in der vorliegenden Form ist zurückzuweisen, denn es ist weder eine Erhöhung der Ausgleichsabgabe noch der Beschäftigungsquote für Arbeitgeber vorgesehen. Dies ist völlig unverständlich, denn vor etwa einem Jahr forderte selbst Finanzminister Wolfgang Schäuble die Verdopplung der Ausgleichsabgabe. Die SPD griff diesen Vorschlag jedoch nicht auf. Sigmar Gabriel belässt es lieber bei Appellen an Unternehmen: Sie mögen doch mehr für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen tun. DIE LINKE sagt: Die Zeit der Appelle ist längst vorbei! Wir brauchen Verpflichtungen. Sonst erreichen wir nie einen inklusiven allgemeinen Arbeitsmarkt. Denn durch die Ausgleichsabgabe können sich Unternehmen faktisch davon frei kaufen, Menschen mit Behinderungen zu beschäftigen.
Der Protest der Sozialverbände ist deshalb dringend nötig. DIE LINKE. Niedersachsen unterstützt die heutige Aktion in Hannover und wünscht viel Erfolg.