„Es ist ein Armutszeugnis für die jahrelangen Verhandlungen zum CETA-Abkommen, dass das Ergebnis mit hoher Wahrscheinlichkeit verfassungswidrig ist, weil es Demokratie-, Rechtsstaats- und Sozialstaatsprinzip verletzt. Da sich die Bundesregierung offensichtlich den Interessen international agierender Konzerne mehr verbunden fühlt als den Interessen der Bürgerinnen und Bürger, sehen wir uns gezwungen, den Klageweg einzuschlagen,“ meint Klaus Ernst, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der LINKEN im Bundestag, mit Blick auf die von der Fraktion eingereichte Organklage und Verfassungsbeschwerde. Ernst weiter:
„Am 15.07.2016 hat unser Prozessbevollmächtigter Prof. Dr. Andreas Fischer-Lescano die KLAGESCHRIFT gegen CETA beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Denn CETA verletzt Grundgesetz, Europarecht und Rechte des Deutschen Bundestages. Hauptangriffspunkte sind die Investitionsgerichtsbarkeit, die Regulierungs-Ausschüsse ohne parlamentarische Rückbindung, die eklatante Einschränkung demokratischer Gestaltungsmacht sowie mangelnder Schutz der Menschenrechte. Ich hoffe sehr, dass CETA spätestens auf diesem Weg scheitert. Noch mehr Demokratieabbau können wir uns nicht leisten.“